MDK-Prüfung Note 1,0: Was heute statt Pflegenoten zählt

Vergleich: Pflegenoten früher mit Note 1,0 und heutige MD-Qualitätsprüfung mit Bewertung A bis D je Qualitätsaspekt
12.04.2026

Eine Note 1,0 gibt es in der stationären Pflege seit 2019 nicht mehr. Der Beitrag zeigt, wie der Medizinische Dienst heute mit den Kategorien A bis D bewertet und welche Schlagwörter und Formulierungen Ihrer Dokumentation bei Indikatoren, Plausibilitätskontrolle und Fachgespräch helfen.

Eine Note 1,0 gibt es in der stationären Pflege seit 2019 nicht mehr. Seit dem 1. November 2019 prüft der Medizinische Dienst (früher MDK) Pflegeheime nach den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR vollstationär) [1] [2]. Die Pflege-Transparenzvereinbarung mit den Schulnoten trat zum selben Datum außer Kraft [3]. Für ambulante Pflegedienste gilt seit dem 1. Juli 2026 ein vergleichbares System. Auch dort lösen Bewertungen von A bis D die Pflegenoten ab [4] [5].

Wichtige Punkte für Ihre Dokumentation:

  • Bewertung je Qualitätsaspekt: Das Prüfteam bewertet Themen wie Mobilität, Ernährung oder Schmerzmanagement bei jeder Person der Stichprobe mit A, B, C oder D.
  • Plausibilität: Ihre halbjährlich erhobenen Indikatordaten müssen zum Bild passen, das sich das Prüfteam vor Ort macht.
  • Fachgespräch: Die fachlich schlüssige mündliche Darstellung der Versorgung hat denselben Stellenwert wie die schriftliche Dokumentation.
  • Schriftliche Pflichtbestandteile: Individuelle Maßnahmenplanung und Tagesstrukturierung müssen schriftlich vorliegen (siehe Pflegeplanung).
  • Konkrete Formulierungen: Halten Sie Risiko, Maßnahme und Reaktion mit Datum und Messwerten fest.

Tipp: Moderne KI-gestützte Tools zur Dokumentationsqualität können Sie an fällige Einschätzungen und unvollständige Einträge erinnern.

Vergleich: Pflegenoten früher mit Note 1,0 und heutige MD-Qualitätsprüfung mit Bewertung A bis D je Qualitätsaspekt

Früher Pflegenoten, heute Bewertung je Qualitätsaspekt in vier Kategorien (stationär seit November 2019, ambulant seit Juli 2026)

Was bei der MDK-Prüfung heute zählt

Rechtsgrundlage sind die §§ 114 ff. SGB XI. Das Qualitätssystem für Pflegeheime hat drei Säulen: das interne Qualitätsmanagement mit den Indikatoren, die externe Prüfung durch den Medizinischen Dienst und die Veröffentlichung der Ergebnisse für Verbraucher [1]. In der Regel prüft der Medizinische Dienst ein Heim einmal im Jahr. Heime mit guten Indikatoren- und Prüfergebnissen müssen nur noch alle zwei Jahre geprüft werden [1].

Das Prüfteam wählt neun Bewohnerinnen und Bewohner aus, spricht mit ihnen, nimmt sie in Augenschein, führt das Fachgespräch mit den Pflegekräften und sichtet die Pflegedokumentation [1] [6]. Die Dokumentation ist eine von mehreren Informationsquellen. Ihre Bedeutung nimmt ab, die des Fachgesprächs nimmt zu [6].

Bewertung je Qualitätsaspekt: die Kategorien A bis D

Bei jeder Person der Stichprobe bewertet das Prüfteam jeden Qualitätsaspekt in vier Kategorien [1] [7]:

  • A: keine Auffälligkeiten oder Defizite.
  • B: Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen erwarten lassen. Beispiel: Eine Bewohnerin isst selbstständiger, als die Dokumentation angibt [1].
  • C: Defizit mit Risiko negativer Folgen. Beispiel: Ein Bewohner nimmt zu wenig Nahrung zu sich und die Einrichtung reagiert nicht darauf [1].
  • D: Defizit mit eingetretenen negativen Folgen. Beispiel: Eine Bewohnerin ist dehydriert oder unterernährt, und das geht auf einen Fehler der Einrichtung zurück [1].

Für die öffentliche Qualitätsdarstellung zählen nur die Kategorien C und D. Daraus entsteht je Qualitätsaspekt eine Einstufung von „keine oder geringe“ bis „schwerwiegende Qualitätsdefizite“ [6]. Reine Dokumentationsauffälligkeiten spielen dabei keine Rolle mehr, wenn sich daraus keine Risiken oder negativen Folgen für die Bewohner ableiten lassen [6]. Ein Beispiel für Kategorie B ist das punktuelle Fehlen eines Durchführungsnachweises in der Behandlungspflege [7].

Vermutet das Prüfteam ein Defizit, genügt das Fehlen von Einträgen im Regelfall nicht als Nachweis. Mindestens eine weitere Informationsquelle muss Hinweise geben [2]. Ausnahmen gibt es bei der individuellen Maßnahmenplanung und der Tagesstrukturierung. Beide müssen in jedem Fall schriftlich dokumentiert sein. Fehlen sie ganz oder teilweise, gilt das als Defizit [2].

Indikatoren und Plausibilitätskontrolle

Pflegeheime erheben seit dem 1. Januar 2022 halbjährlich indikatorenbezogene Daten zu ihren Bewohnern und übermitteln sie an die Datenauswertungsstelle [8]. Erfasst werden unter anderem Mobilität und Selbstständigkeit, Dekubitus, Sturzfolgen und unbeabsichtigter Gewichtsverlust [1].

Bei sechs der neun Bewohner prüft der Medizinische Dienst, ob diese Daten plausibel sind. Das Prüfteam vergleicht, ob das Gesamtbild vor Ort zu den gemeldeten Daten passt und ob sich die Entwicklung von Selbstständigkeit und Mobilität nachvollziehen lässt [1]. Abweichungen, die sich erklären lassen, gelten nicht als fehlende Plausibilität. Die QPR nennen als Beispiel eine Verschlechterung der Mobilität nach einem Sturz, der sich nach der Erfassung ereignet hat [2]. Dokumentieren Sie Ereignisse deshalb mit Datum.

Ergibt die Plausibilitätskontrolle kritische Auffälligkeiten, kann das Auswirkungen auf die Veröffentlichung einzelner oder aller Indikatoren haben [6].

Das Fachgespräch hat den gleichen Rang wie die Dokumentation

Das Fachgespräch ist laut QPR eine gleichrangige Informationsquelle. Die fachlich schlüssige mündliche Darstellung der Versorgung hat grundsätzlich denselben Stellenwert wie die schriftliche Dokumentation [2]. Voraussetzung ist, dass die Schilderung nachvollziehbar und in sich stimmig ist. Aussagen, die in sich nicht stimmig sind oder anderen Informationen widersprechen, sind ebenso wenig nutzbar wie unzutreffende Angaben in der Pflegedokumentation [2]. Im Gespräch kommt es darauf an, auf Grundlage des aktuellen Wissensstandes zu begründen, warum eine Versorgungsentscheidung für die jeweilige Person getroffen wurde [6].

Die Prüfung wird grundsätzlich zwei Arbeitstage vorher angekündigt (§ 114a Abs. 1 SGB XI), damit möglichst die Bezugspflegefachkräfte für das Fachgespräch zur Verfügung stehen [6]. Eine Akte mit Begründungen hilft Ihren Pflegekräften, im Gespräch dasselbe zu sagen, was in der Dokumentation steht.

Schlagwörter und Formulierungen für die heutige Prüfung

Eine Liste von Pflichtbegriffen enthalten die QPR nicht. Das Prüfteam erschließt jeden Qualitätsaspekt mit Leitfragen. Beim Aspekt Mobilität lautet sie sinngemäß, ob die Unterstützung bei der Mobilität dem Bedarf der versorgten Person entspricht [6]. Hilfreich sind Begriffe und Formulierungen, mit denen Ihre Akte solche Leitfragen beantwortet: Bedarf, Risiko, Maßnahme, Reaktion und Wirkung, jeweils mit Datum.

Als Schlagwörter eignen sich die Bezeichnungen der Qualitätsaspekte selbst. Dazu zählen Mobilität, Ernährung und Flüssigkeitsversorgung, Kontinenzförderung, Körperpflege, medikamentöse Therapie, Schmerzmanagement, Wundversorgung, Tagesstrukturierung und Beschäftigung, nächtliche Versorgung, Überleitung bei Krankenhausaufenthalten, herausfordernd erlebtes Verhalten und freiheitsentziehende Maßnahmen [6].

Schlagwörter für Pflegeplanung und Maßnahmenplan

Schriftlich vorhanden sein müssen die individuelle Maßnahmenplanung und die Tagesstrukturierung [2]. Ergänzen Sie sie um Begriffe, die den Bezug zur Person zeigen: Pflegeziele, Ressourcen, Selbstständigkeit erhalten und aktivierend. Biografieorientierte Unterstützung ist ein eigener Qualitätsaspekt [6]. Biografie und individuelle Wünsche gehören deshalb in die Akte.

Pflegeziele sollten messbar und auf die Person abgestimmt sein. Ein Beispiel:
„Pflegeziel: Gehstrecke von 10 m auf 20 m steigern bis 31.12.2026. Maßnahme: dreimal wöchentlich Mobilitätstraining.“

Das Prüfinstrument greift das Strukturmodell der vereinfachten Pflegedokumentation auf. Einrichtungen, die das Strukturmodell umsetzen, haben laut MD Bund keine zusätzlichen Dokumentationsaufwände [6].

Begriffe für Risikoeinschätzung und Prävention

Besonders wichtig sind Dekubitus, Sturz, Ernährung und Gewicht sowie Schmerz. Das Prüfinstrument nennt als Beispiel für Kategorie C, dass Mobilitätsbeeinträchtigungen bei der Frage nach einem erhöhten Sturz- oder Dekubitusrisiko unberücksichtigt bleiben [6]. Die Risikoeinschätzung muss also zur Mobilität und zum Gesamtbild der Person passen.

Dokumentieren Sie nach diesem Muster: Risiko erkannt, Maßnahme festgelegt, Wirkung überprüft, jeweils mit Datum. Begriffe wie Dekubitusprophylaxe, Sturzprophylaxe und Schmerzeinschätzung gehören dazu, wenn der Eintrag die Maßnahme und ihre Wirkung benennt. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind ein eigener Qualitätsaspekt [6]. Halten Sie fest, wann und warum eine solche Maßnahme angewendet wurde und wann Sie sie überprüft haben.

Formulierungen, die Leitfragen beantworten

Sachliche und konkrete Einträge lassen sich im Fachgespräch bestätigen. Umgangssprache, Annahmen und subjektive Bewertungen haben in der Akte keinen Platz.

  • Vage: „Bewohner fühlt sich schlecht.“ Konkret: „Schmerzen 7/10 auf der Schmerzskala, Paracetamol 1 g um 14:30 Uhr verabreicht.“
  • Vage: „Bewohner war unruhig.“ Konkret: „Bewohner wanderte von 22:00 bis 23:30 Uhr auf dem Flur.“
  • Bei Abweichungen halten Sie fest, was sich verändert hat, seit wann und wie Sie reagiert haben.

Pflegeanamnese, Pflegeplanung und Evaluation sollten als durchgängiger Prozess erkennbar sein. Verwenden Sie nur gängige Abkürzungen oder erklären Sie diese in einer Legende.

KI-Tools nutzen, um die Dokumentation vollständig zu halten

Digitale Dokumentationssysteme können Ihr Team bei vollständigen und zeitnahen Einträgen unterstützen. Die fachliche Einschätzung bleibt bei der Pflegefachkraft, die im Fachgespräch die Versorgungsentscheidung begründet. Welche Funktionen Ihr System bietet, klären Sie mit Ihrem Anbieter. Eine Übersicht zur Vorbereitung finden Sie in unserer Checkliste zur MDK-Prüfung.

Beobachtungen zeitnah mit Sprachdokumentation erfassen

Mit der sprachbasierten Dokumentation halten Pflegekräfte Beobachtungen direkt während der Pflege fest. Konkrete Werte, Uhrzeiten und Reaktionen stehen dann zeitnah in der Akte und dienen im Fachgespräch als Gedächtnisstütze.

Lücken und unklare Formulierungen erkennen

Digitale Systeme können auf überfällige Einschätzungen hinweisen, etwa zu Schmerz, Sturz- oder Dekubitusrisiko, und auf unklare Formulierungen aufmerksam machen. Wie sich KI-gestützte Tools zur Dokumentationsoptimierung dafür einsetzen lassen, beschreiben wir in einem eigenen Beitrag.

Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Dokumentationsqualität

Die Prüfung bewertet Versorgung, Indikatordaten und Fachgespräch gemeinsam. Dafür brauchen Sie ein geschultes Team und regelmäßige interne Überprüfungen.

Mitarbeiter für Indikatoren und Fachgespräch schulen

Die Indikatoren sollten nur gut geschulte Pflegefachkräfte erheben, im Idealfall die Bezugspflegepersonen [6]. Schulen Sie diese Fachkräfte im Erhebungsmanual und üben Sie das Fachgespräch. Lassen Sie jede Fachkraft an einer Akte begründen, warum eine Maßnahme für diese Person gewählt wurde.

Zur Prüfung gehören außerdem Unterlagen, die Sie vorhalten müssen: Codeliste und Erhebungsreport für die Indikatorenerfassung sowie eine aktuelle Bewohnerübersicht mit Angaben zu Mobilität und kognitiven Fähigkeiten, die Sie am Prüftag vorlegen [6].

Interne Dokumentationsprüfungen durchführen

Interne Audits zeigen Schwachstellen vor der Prüfung. Orientieren Sie sich an der Prüfsystematik: Ziehen Sie eine Stichprobe von etwa neun Bewohnern, bewerten Sie jeden Qualitätsaspekt mit A bis D und vergleichen Sie Ihre letzte Indikatorerhebung mit dem aktuellen Stand in der Akte [1]. Die QPR mit Prüfbögen und Erläuterungen bieten dafür eine hilfreiche Grundlage [2].

Zur Einordnung ein Blick auf die Zeit der Pflegenoten. Das damalige Verfahren kannte pro Kriterium nur „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ [6]. Die Noten gerieten in die Kritik, weil bald fast alle Einrichtungen sehr gute Gesamtnoten erhielten und sich die Qualität nicht mehr unterscheiden ließ [6].

Wie stark die Note an der Dokumentation hing, zeigt ein Beispiel aus dieser Zeit: Im Oktober 2011 erhielt der ambulante Pflegedienst „D“ in Westfalen-Lippe trotz hervorragender Kundenbewertungen (Note 1,0) für die Pflegeleistungen lediglich eine ausreichende Bewertung (3,8) vom MDK. Der Grund: Die Dokumentation konnte nicht belegen, dass Angehörige über den Umgang mit Demenz informiert wurden. Zudem fehlten in den Unterlagen Angaben zu individuellen Wünschen, etwa zur Körperpflege. Von 258 Kunden wurden 14 in die Stichprobe einbezogen [9].

„Die Pflegenoten beurteilen nicht das erreichte Ergebnis der pflegerischen Bemühungen, sondern bewerten im Wesentlichen nur die Qualität der Dokumentation." Quelle: SG Münster, Urteil vom 24.08.2012, Az. S 6 P 43/12 [9]

Dieser Maßstab gilt heute nicht mehr. Beratungen und individuelle Wünsche dokumentieren Sie trotzdem weiter. Der Medizinische Dienst bewertet, ob die Versorgung dem Bedarf und den Bedürfnissen der Person entspricht. Die regelmäßige Missachtung von explizit geäußerten oder dokumentierten Wünschen zählt als nicht bedürfnisgerechte Versorgung und damit als negative Folge [7]. Prüfen Sie in internen Audits, ob in jeder Bewohnerakte ein Erstgespräch dokumentiert ist und ob individuelle Wünsche, zum Beispiel zur Wassertemperatur beim Baden oder zur Auswahl der Kleidung, vermerkt sind.

Ambulante Pflegedienste: Neue Prüfung seit 1. Juli 2026

Für ambulante Pflegedienste gelten seit dem 1. Juli 2026 die Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a. Der Medizinische Dienst Bund hat sie am 19. Mai 2025 erlassen, das Bundesministerium für Gesundheit hat sie am 7. August 2025 genehmigt [4] [10]. Sie folgen der Prüfphilosophie der vollstationären Pflege: Das Prüfteam bewertet zusammenfassende Qualitätsaspekte anhand von Leitfragen in den Kategorien A bis D. Für die Qualitätsdarstellung sind nur C und D relevant [4]. Das Fachgespräch mit den Mitarbeitenden hat einen höheren Stellenwert als bisher. Einrichtungsbezogene Strukturkriterien sind bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr prüfrelevant [4].

Die Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die ambulante Pflege vom 9. Dezember 2025 hat zum 1. Juli 2026 die Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant abgelöst. Auf den Portalen der Pflegekassen bleibt die Darstellung nach altem Recht sichtbar, bis die Darstellung nach neuem Recht veröffentlicht ist. Bewertungen nach altem und neuem System lassen sich nicht miteinander vergleichen [5]. Regelprüfungen werden grundsätzlich zwei Arbeitstage vorher angekündigt. Das Fachgespräch ist auch hier eine gleichrangige Informationsquelle [10].

Fazit

Das Ziel bei der heutigen Prüfung ist ein A bei jedem Qualitätsaspekt der Stichprobe. Dafür muss die Akte zu Ihren Indikatordaten und zur Versorgung vor Ort passen. Ihre Pflegefachkräfte müssen die Versorgungsentscheidungen im Fachgespräch begründen können.

Dokumentieren Sie Maßnahmenplanung und Tagesstrukturierung schriftlich, halten Sie Risiken, Maßnahmen und Reaktionen mit Datum fest und gleichen Sie Ihre Indikatorerhebung regelmäßig mit den Akten ab.

Mit KI-gestützter Sprachdokumentation halten Pflegekräfte Beobachtungen direkt in der Situation fest. Kombinieren Sie das mit regelmäßigen Schulungen und internen Überprüfungen.

FAQs

Gibt es bei der MDK-Prüfung noch die Note 1,0?

In der stationären Pflege nicht. Seit dem 1. November 2019 bewertet der Medizinische Dienst jeden Qualitätsaspekt in den Kategorien A bis D. Ambulante Pflegedienste werden seit dem 1. Juli 2026 ebenfalls mit A bis D bewertet. Die alten Noten ambulanter Dienste bleiben auf den Portalen der Pflegekassen sichtbar, bis die Darstellung nach neuem Recht veröffentlicht ist.

Wie prüft der Medizinische Dienst die Indikatordaten meines Heims?

Bei sechs der neun Personen der Stichprobe prüft das Prüfteam, ob die gemeldeten Indikatordaten plausibel sind. Es vergleicht die Daten mit seinem Gesamtbild vor Ort und mit der Dokumentation.

Abweichungen, die sich erklären lassen, gelten nicht als fehlende Plausibilität. Ein Beispiel ist eine Verschlechterung der Mobilität nach einem Sturz, der sich nach der Erfassung ereignet hat. Kritische Auffälligkeiten können Auswirkungen auf die Veröffentlichung einzelner oder aller Indikatoren haben.

Wie detailliert müssen Maßnahmenplanung und Pflegeziele formuliert sein?

Die individuelle Maßnahmenplanung und die Tagesstrukturierung müssen in jedem Fall schriftlich dokumentiert sein. Fehlen sie ganz oder teilweise, gilt das als Defizit.

Als Orientierung für Pflegeziele eignen sich die SMART-Kriterien: spezifisch, messbar, erreichbar, realistisch und terminiert. Ein Beispiel: „Gehstrecke von 10 m auf 20 m steigern bis 31.12.2026, dreimal wöchentlich Mobilitätstraining.“

Wie hilft Sprachdokumentation bei der Prüfung durch den Medizinischen Dienst?

Mit Sprachdokumentation halten Pflegekräfte Beobachtungen, Werte und Uhrzeiten zeitnah fest. Das unterstützt konkrete und nachvollziehbare Einträge.

Im Fachgespräch begründen die Pflegekräfte die Versorgungsentscheidungen selbst. Beachten Sie bei der Einführung die rechtlichen Vorgaben und die Datenschutzrichtlinien Ihrer Einrichtung.

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