
Wie stationäre Pflegeeinrichtungen bis zu 40% (max. 12.000 €) für SIS- und ePA‑konforme Pflegedokumentationssoftware beantragen können; Frist: Dez 2026.
Die PpSG-Förderung 2026 unterstützt stationäre Pflegeeinrichtungen in Deutschland bei der Digitalisierung ihrer Pflegedokumentation. Mit bis zu 40 % Erstattung der Investitionskosten (maximal 12.000 € pro Einrichtung) können Pflegeheime Softwarelösungen finanzieren, die den Dokumentationsprozess optimieren und gesetzliche Anforderungen wie die Anbindung an die elektronische Patientenakte (ePA) erfüllen.
Die Förderung entlastet Pflegekräfte, spart Zeit und verbessert die Qualität der Dokumentation. Einrichtungen sollten rechtzeitig planen, um die Anforderungen zu erfüllen und die Förderung zu sichern.
Das Förderprogramm nach § 8 Abs. 8 SGB XI bietet Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, 40 % ihrer Investitionskosten erstattet zu bekommen – bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 € pro Einrichtung. Voraussetzung dafür ist, dass die nachgewiesenen Investitionskosten mindestens 30.000 € betragen. Ziel dieser Förderung ist es, die Digitalisierung in der Pflege voranzutreiben und das Pflegepersonal spürbar zu entlasten.
Laut Bundesgesundheitsministerium bringt die Digitalisierung in der Pflege zahlreiche Vorteile mit sich. Dazu gehören ein schnellerer Zugang zu hochwertiger Versorgung, eine vereinfachte Kommunikation zwischen verschiedenen Leistungserbringern und eine deutliche Entlastung des Personals [2].
Die förderfähige Software muss auf die digitale Pflege- und Leistungsdokumentation ausgerichtet sein und das Strukturmodell (SIS-konforme Dokumentation) unterstützen. Nur Lösungen, die strenge Anforderungen an Sicherheit, Funktionalität, Qualität und Datenschutz erfüllen, kommen für die Förderung infrage. Im Folgenden wird beschrieben, welche Kosten abgedeckt werden und welche nicht.
Die Förderung deckt drei zentrale Bereiche ab:
Um die maximale Fördersumme von 12.000 € auszuschöpfen, sollten alle relevanten Komponenten in einem einzigen Antrag gebündelt werden. Wichtig: Die Software muss ab 2025 auch die elektronische Patientenakte (ePA) unterstützen und nahtlos in die bestehende Infrastruktur integriert werden können [1].
Nicht förderfähig sind:
Falls Hardware-Investitionen erforderlich sind, sollten diese separat geplant werden, da sie nicht unter das Förderprogramm fallen. Beratungsleistungen zur digitalen Transformation können jedoch förderfähig sein, wenn sie direkt mit der Einführung der Dokumentationssoftware verbunden sind.
Die Förderung steht ausschließlich stationären Pflegeeinrichtungen offen, die unter das SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) fallen. Ambulante Pflegedienste sowie andere Gesundheitsdienstleister sind von diesem Programm ausgeschlossen. Der Fokus liegt darauf, die Digitalisierung in der stationären Langzeitpflege voranzutreiben und das Pflegepersonal durch technische Unterstützung zu entlasten [5].
Stationäre Pflegeeinrichtungen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um förderfähig zu sein. Die angeschaffte Software muss in der Lage sein, eine digital unterstützte Pflegedokumentation bereitzustellen, die den Alltag in der Pflege erleichtert. Ein zentraler Punkt ist die Nutzung standardisierter Pflegeterminologien und Klassifikationssysteme, um die Interoperabilität mit anderen Systemen sicherzustellen. Zudem müssen die verwendeten Datenformate sowohl in ihrer Syntax als auch in ihrer Bedeutung kompatibel sein. Das Bundesgesundheitsministerium betont:
„Digitally assisted long-term care documentation is to be used across the board in day-to-day care and, in particular, contribute to a noticeable reduction in the workload of healthcare professionals and to their efficient use" [5].
Darüber hinaus ermöglicht der angepasste rechtliche Rahmen den Einsatz sicherer, cloudbasierter Systeme, die speziell für stationäre Pflegeeinrichtungen entwickelt wurden.
Einrichtungen müssen nicht nur die technischen Voraussetzungen erfüllen, sondern auch wichtige Fristen einhalten. Bis Dezember 2026 müssen alle Leistungserbringer – einschließlich stationärer Pflegeeinrichtungen – an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Diese Anbindung ist essenziell für die automatisierte Befüllung der ePA (elektronische Patientenakte) und den Übergang zu einer papierlosen Kommunikation. Das Bundesgesundheitsministerium hat klare Ziele formuliert:
„In 2026, 80 percent of communication processes in healthcare and long-term care will be paperless" [5].
Die rechtzeitige Umsetzung der TI-Anbindung ist entscheidend, um die Förderfähigkeit zu sichern und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Einrichtungen, die die Frist verpassen, riskieren nicht nur den Verlust der Förderung, sondern auch potenzielle Probleme bei der Abrechnung mit den Pflegekassen.
Wenn Ihre stationäre Pflegeeinrichtung von der PpSG-Förderung profitieren möchte, sollten Sie folgende Schritte beachten:
Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, können Sie mit der Umsetzung Ihrer digitalen Pflegedokumentation mit Spracherkennung starten. So erleichtern Sie nicht nur die Dokumentation, sondern erfüllen gleichzeitig die Förderkriterien.

dexter health bringt KI-basierte Tools in die Pflege, die die Dokumentation einfacher und schneller machen. Mit der Sprachdokumentation können Pflegekräfte direkt nach dem Kontakt mit Bewohnern Berichte per Spracheingabe erstellen – das mühsame Tippen entfällt. Der intelligente SIS-Assistent unterstützt bei der strukturierten Erfassung von Anamnese, Risikobewertung und Maßnahmenplanung. Beide Funktionen zählen zur förderfähigen Kategorie „Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation“ [8].
Die Integration in bestehende Systeme ist unkompliziert und erfordert keine zusätzliche Schulung Ihrer Mitarbeiter. Selbstverständlich werden dabei höchste Datenschutzstandards gemäß DSGVO und BDSG eingehalten – ein entscheidender Punkt für die Förderung und einen rechtssicheren Betrieb [1]. Mit diesen Funktionen können Sie die förderfähigen Leistungen optimal in Ihren Antrag aufnehmen.
dexter health bietet flexible Preismodelle, die sich an der Größe Ihrer Einrichtung orientieren – entweder basierend auf der Anzahl der Bewohner oder der Mitarbeiter. Diese Anpassung sorgt dafür, dass die Kosten innerhalb der Fördergrenzen bleiben. Da die PpSG-Förderung bis zu 40 % der Projektkosten abdeckt [8], können die Investitionskosten deutlich gesenkt werden.
Alle Preispläne beinhalten eine persönliche Beratung durch Experten von dexter health. Gemeinsam wird die beste Lösung für Ihre Einrichtung erarbeitet, und alle förderfähigen Komponenten werden gebündelt. Nach der transparenten Preisgestaltung folgt eine reibungslose Umsetzung – darauf gehen wir im nächsten Abschnitt näher ein.
Die Integration der Lösung verläuft nahtlos und erfüllt alle Anforderungen der Förderung. dexter health bietet Onboarding- und Schulungsprogramme, die Ihr Team fit machen, um die Tools sicher und effizient zu nutzen. Die Implementierung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Ihrer Einrichtung, damit alles reibungslos funktioniert.
Darüber hinaus verbessert die Lösung die Dokumentationsqualität und gewährleistet eine lückenlose Nachvollziehbarkeit, wie sie vom Medizinischen Dienst gefordert wird. Auch bei der Einhaltung der IT-Sicherheitsauflagen unterstützt dexter health: Mindestens 15 % des Fördervolumens müssen für IT-Sicherheitsmaßnahmen eingeplant werden [8]. Das Team hilft Ihnen dabei, diese Vorgaben korrekt in Ihrem Antrag zu berücksichtigen und umzusetzen.
PpSG-Förderung 2026: Förderfähige vs. nicht förderfähige Kosten im Überblick
Ein häufiger Fehler: Verträge abschließen, bevor der Antrag genehmigt ist. Fördermittel werden grundsätzlich nur für Projekte bewilligt, die noch nicht begonnen haben. Wird dennoch vorab ein Kauf- oder Arbeitsvertrag unterzeichnet, droht eine Ablehnung [7]. Falls ein früherer Projektstart unvermeidlich ist, sollte unbedingt ein „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ beantragt werden.
Ein weiterer Stolperstein: Software ohne ePA-Konformität. Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Systeme „ePA-ready“ sein, also die Konformität zur elektronischen Patientenakte nachweisen können. Systeme, die nicht den Anforderungen entsprechen, können zu Kürzungen oder Problemen bei der Abrechnung führen [9]. Vor dem Kauf sollte daher geprüft werden, ob der Anbieter eine schriftliche Bestätigung zur ePA-Konformität vorlegen kann.
Auch die IT-Sicherheit wird oft nicht ausreichend berücksichtigt. Mindestens 15 % des beantragten Fördervolumens müssen für Maßnahmen zur Informationssicherheit eingeplant werden [8]. Ohne diesen Nachweis kann der Antrag abgelehnt werden. Daher sollten Cybersecurity-Maßnahmen von Anfang an fest eingeplant werden.
Die folgende Tabelle gibt einen schnellen Überblick über förderfähige und nicht förderfähige Kosten sowie hilfreiche Tipps.
| Förderfähige Kosten | Nicht förderfähige Kosten | Tipp |
|---|---|---|
| Softwarelizenzen für digitale Pflegedokumentation [8] | Verträge vor Antragsgenehmigung [7] | Vor Maßnahmenbeginn beantragen |
| Schulungskosten für Mitarbeiter [8] | Allgemeine Betriebskosten ohne Digitalisierungsbezug [7] | Schulungen als Projektkosten bündeln |
| IT-Sicherheitsmaßnahmen (mind. 15 %) [8] | Systeme ohne ePA-Konformität [9] | BfArM-Verzeichnis für zertifizierte Software prüfen [4] |
| Beratungsleistungen für das Projekt [7][8] | Baumaßnahmen über 10 % der Fördersumme [8] | Bauliche Änderungen minimal halten |
Diese Übersicht bildet die Grundlage für die nächsten praktischen Empfehlungen zur Dokumentation.
Neben der Vermeidung typischer Fehler gibt es bewährte Ansätze, um die Dokumentation effizient und vollständig zu gestalten.
Für die Endabrechnung ist es entscheidend, alle Rechnungen und Zahlungsnachweise bereitzuhalten [12]. Von Beginn an sollten sämtliche Belege – wie Lizenzen, Schulungszertifikate und Implementierungsprotokolle – sorgfältig dokumentiert werden [12].
Ein weiterer Tipp: Setzen Sie auf Software mit integrierten Plausibilitätsprüfungen. Solche Systeme können die Ablehnungsquote auf unter 0,02 % senken [13]. Außerdem ist eine GoBD-konforme Archivierung unerlässlich, um rechtliche und prüfungsrelevante Anforderungen zu erfüllen [11]. Achten Sie darauf, Kosten, die über die Telematikinfrastruktur-Pauschale (TI-Pauschale) abgedeckt sind, von PpSG-förderfähigen Ausgaben zu trennen, um eine Doppelförderung zu vermeiden [12].
„Die Papiere sind weg, hier kann nichts mehr verschwinden oder liegen bleiben, und die Zeitersparnis ist enorm." – Till Nagelschmidt, Geschäftsführer, DRK-Rettungs- und Einsatzdienste Düsseldorf [11]
Wenn Ihre Gesamtinvestition die Fördergrenze von 12.000 € überschreitet, empfiehlt es sich, die Förderung auf mehrere Maßnahmen aufzuteilen – etwa WLAN, Software und Schulungen. So können Sie die 40 % Erstattung optimal nutzen [10][12].
Die vorgestellten Förderkriterien zeigen klar: Die PpSG-Förderung 2026 bietet Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, ihre digitale Dokumentation effizient und kostenschonend zu modernisieren. Die Vorteile sprechen für sich: Pflegekräfte werden entlastet, Arbeitsabläufe optimiert, die Qualität der Dokumentation steigt, und gesetzliche Vorgaben lassen sich leichter einhalten.
Dabei ist die Einhaltung der Fristen entscheidend: Ab dem 1. Januar 2026 werden Fördermittel nur noch für ePA-konforme Systeme gewährt. Einrichtungen, die bis 2025 keine digitalen Dienste anbieten, müssen mit einem Abschlag von bis zu 2 % auf ihre Rechnungsbeträge rechnen [8].
„Die Digitalisierung ermöglicht einen schnelleren, flächendeckenden Zugang zu qualitativ hochwertiger Versorgung, vereinfachte Kommunikation zwischen Leistungserbringern, spürbare Entlastung der Mitarbeitenden und den Einsatz innovativer Technologien." – Bundesministerium für Gesundheit [2]
Darüber hinaus spielt die Digitalisierung eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels. Moderne digitale Lösungen wie dexter health machen Pflegeberufe attraktiver und schaffen mehr Zeit für die direkte Betreuung von Patienten [3]. Bereits über 90 % der Digitalisierungsmaßnahmen befinden sich in der Umsetzung. Mit einem Transformationsfonds von bis zu 50 Milliarden Euro bis 2035 investiert der Staat erheblich in die digitale Zukunft des Gesundheitswesens [2][9].
Nutzen Sie diese Fördermöglichkeit, um Digitalisierungsprojekte gezielt voranzutreiben. Setzen Sie auf zertifizierte, ePA-konforme Lösungen, um die Fördermittel optimal zu nutzen und Ihre Einrichtung zukunftssicher aufzustellen. Diese strategische Ausrichtung ergänzt die bisherigen Empfehlungen und legt den Grundstein für eine nachhaltige Weiterentwicklung.
Pflegeeinrichtungen haben die Möglichkeit, eine Förderung von bis zu 12.000 € zu beantragen, um in digitale Lösungen zu investieren. Ziel dieser Förderung ist es, die Digitalisierung voranzutreiben und die Arbeitsbelastung des Pflegepersonals zu verringern – insbesondere durch den Einsatz moderner Dokumentationssysteme.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden:
Mit der PpSG-Förderung wird ein entscheidender Schritt unternommen, um die Qualität der Pflegedokumentation zu verbessern und den Pflegealltag effizienter zu gestalten.
Die PpSG-Förderung konzentriert sich ausschließlich auf einmalige Investitionen in digitale und technische Ausstattung sowie die Kosten für deren Inbetriebnahme. Regelmäßige Betriebskosten, Personalausgaben oder Wartungskosten sind hingegen nicht durch die Förderung abgedeckt.
Mit dieser Förderung sollen Pflegeeinrichtungen gezielt bei der Digitalisierung unterstützt werden. Der Fokus liegt darauf, moderne Technologien einzusetzen, die langfristig die Qualität der Dokumentation und die Effizienz in den Einrichtungen steigern.
Pflegeeinrichtungen, die von der PpSG-Förderung profitieren möchten, sollten die Anforderungen der zuständigen Förderstellen genau prüfen und einhalten. In der Regel läuft die Antragstellung über ein Online-Verfahren, bei dem alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden müssen. Dazu gehören unter anderem Nachweise über die geplante Nutzung der Software zur digitalen Pflegedokumentation. Da die Förderbedingungen und die Förderhöhe je nach Programm unterschiedlich sind, ist eine sorgfältige Prüfung unverzichtbar.
Um den Antrag erfolgreich einzureichen, ist es ratsam, sich vorab gründlich zu informieren. Falls Unsicherheiten bestehen, kann es hilfreich sein, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess korrekt zu gestalten. Entscheidend ist, dass die beantragte Software die spezifischen Anforderungen an digitale Dokumentation im Pflegebereich erfüllt und den Förderkriterien entspricht. So können Pflegeeinrichtungen sicherstellen, dass sie die staatliche Unterstützung optimal nutzen können.