Pflegestufen Schweiz: 12 Stufen, BESA und interRAI

Wie die 12 Pflegestufen mit BESA/interRAI ermittelt werden, welche OKP-Beiträge gelten und wie richtige Pflegedokumentation aussieht.
In Schweizer Pflegeheimen entscheidet der tägliche Pflegebedarf über die Zuordnung zu zwölf Pflegestufen. Anders als die fünf Pflegegrade in Deutschland bestimmen sie den festen Tagesbeitrag der Krankenversicherung. Unterkunft, Verpflegung und Betreuung sind darin nicht enthalten.
Für Sie als Pflege- oder Heimleitung steht damit die nachvollziehbare Bedarfsabklärung im Mittelpunkt. Wir zeigen Ihnen, wie die Einstufung mit BESA oder interRAI erfolgt, welche Beiträge 2026 gelten und worauf Sie bei der Dokumentation achten sollten.
Pflegestufen Schweiz: 12 Stufen, BESA und interRAI
Die Einstufung richtet sich nach dem dokumentierten Pflegebedarf in Minuten pro Tag. Bis Stufe 11 steigen die Zeitspannen jeweils um 20 Minuten. Stufe 12 umfasst einen Pflegebedarf von mehr als 220 Minuten täglich. Die folgende Tabelle zeigt die zwölf Stufen mit den Zeitspannen und dem jeweiligen Beitrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).
Grundlage ist die Bedarfsabklärung mit einem anerkannten Instrument. Je nach Kanton kommen BESA, RAI-NH, interRAI LTCF oder PLAISIR zum Einsatz.
Die Pflegestufe bildet nur den Pflegeanteil ab, nicht die gesamten Heimkosten. Unterkunft, Verpflegung und Betreuung werden separat berechnet.
Wie die Bedarfsabklärung abläuft, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Die 12 Pflegestufen und OKP-Beiträge 2026
Pflegestufen Schweiz: Pflegebedarf und OKP-Beiträge 2026
Für 2026 legt Art. 7a Abs. 3 der Schweizer Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) folgende tägliche Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) fest. Die Höhe richtet sich nach dem täglichen Pflegebedarf.[1][2]
| Pflegestufe | Pflegebedarf pro Tag | OKP-Beitrag pro Tag |
|---|---|---|
| 1 | Bis 20 Minuten | 9,60 CHF |
| 2 | 21 bis 40 Minuten | 19,20 CHF |
| 3 | 41 bis 60 Minuten | 28,80 CHF |
| 4 | 61 bis 80 Minuten | 38,40 CHF |
| 5 | 81 bis 100 Minuten | 48,00 CHF |
| 6 | 101 bis 120 Minuten | 57,60 CHF |
| 7 | 121 bis 140 Minuten | 67,20 CHF |
| 8 | 141 bis 160 Minuten | 76,80 CHF |
| 9 | 161 bis 180 Minuten | 86,40 CHF |
| 10 | 181 bis 200 Minuten | 96,00 CHF |
| 11 | 201 bis 220 Minuten | 105,60 CHF |
| 12 | Mehr als 220 Minuten | 115,20 CHF |
Quellen: [1] KLV, Art. 7a Abs. 3, [2] Tarife Langzeitpflege 2026, Kanton Glarus.
Wie die Pflegestufe festgelegt und in der Pflegeplanung berücksichtigt wird, zeigt der nächste Abschnitt.
Wie der Pflegebedarf ermittelt wird
Je nach Schweizer Kanton wird der Pflegebedarf mit BESA, RAI-NH, interRAI LTCF oder PLAISIR ermittelt.[2][3] Maßgeblich ist der dokumentierte Pflegebedarf. Wie sich daraus die Finanzierung ergibt, erläutert der nächste Abschnitt.
Für die Bedarfsabklärung gilt Art. 8 KLV. Laut BFS erfolgt sie innerhalb von 21 Tagen nach dem Einzug, danach mindestens alle 9 Monate.[2]
Wann eine neue Bedarfsabklärung sinnvoll ist
- Wenn sich der Zustand deutlich verändert
- Nach einem Krankenhausaufenthalt
- Spätestens 9 Monate nach der letzten Abklärung[2]
BESA-Institutionen wechseln bis Mitte 2028 zu interRAI LTCF
Einrichtungen, die BESA nutzen, stellen laut BESA QSys bis spätestens Mitte 2028 auf interRAI LTCF um.[3] Weitere Informationen finden Sie im Folgeartikel interRAI LTCF im Pflegeheim: Assessment und CAPs.
Wer bezahlt die Pflegekosten?
Nach Festlegung der Pflegestufe teilen sich drei Kostenträger die Pflegekosten. Die folgende Regelung gilt für die Schweiz.
| Kostenträger | Anteil an den Pflegekosten |
|---|---|
| Krankenversicherung (OKP) | Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zahlt den Beitrag für die festgelegte Pflegestufe gemäß Art. 7a Abs. 3 KLV. |
| Bewohnerin oder Bewohner | Der Bewohneranteil beträgt höchstens 23,00 CHF pro Tag. |
| Kanton | Der Kanton regelt die Restfinanzierung nach Abzug des OKP-Beitrags und des Bewohneranteils. |
Hotellerie und Betreuung werden separat abgerechnet. Sie gehören nicht zur Pflegestufe. Maßgeblich für die Pflegestufe bleibt der dokumentierte Pflegebedarf.
Warum die Dokumentation für die Bedarfsabklärung zählt
Auch nach der Bedarfsabklärung bleibt die laufende Dokumentation wichtig: Jede spätere Einstufung stützt sich auf den dokumentierten Verlauf. Fehlende Einträge können dazu führen, dass Unterstützungsbedarf bei der nächsten Begutachtung nicht nachvollziehbar ist. Die Dokumentation ergänzt die fachliche Beurteilung, ersetzt sie aber nicht.[1][3]
Dokumentieren Sie zeitnah, welche Unterstützung Bewohnerinnen und Bewohner benötigten, welche Pflege Sie erbracht und welche Veränderungen Sie beobachtet haben. Beschreiben Sie dabei nicht nur die Tätigkeit, sondern auch den Unterstützungsbedarf.
Gleichen Sie Pflegeplanung und Verlaufsdokumentation regelmäßig ab. Prüfen Sie, ob die geplanten Maßnahmen noch zum beobachteten Pflegebedarf passen. Orientierung bietet der Beitrag zur Pflegeplanung mit ATL: Schritte und Beispiele. Ziel ist, den Pflegebedarf korrekt abzubilden – nicht, einen höheren Pflegegrad zu erreichen. Für die nächste Begutachtung müssen Dokumentation, Verlauf und Datum der Bedarfsabklärung nachvollziehbar zusammenpassen.
Termine der Bedarfsabklärung und tägliche Dokumentation prüfen
Die Pflegestufe beruht auf dem dokumentierten Pflegebedarf. Prüfen Sie deshalb als Pflege- oder Heimleitung die Fälligkeitslisten und Erinnerungen im digitalen Pflegedokumentationssystem: für die 21-Tage-Erstabklärung und die 9-Monats-Frist.
Prüfen Sie nach Krankenhausaufenthalten und deutlichen Zustandsveränderungen sofort, ob die Tagesdokumentation Änderungen des Pflegebedarfs nachvollziehbar abbildet.
dexter.mobile unterstützt Pflegefachpersonen dabei, erbrachte Pflegeleistungen und Beobachtungen zeitnah per Sprache festzuhalten. Die Anwendung ergänzt die bestehende Pflegedokumentation.
FAQs
Wie viele Pflegestufen gibt es in der Schweiz?
In Schweizer Pflegeheimen gibt es 12 Pflegestufen. Die Zuordnung richtet sich nach dem täglichen Pflegebedarf in Minuten und erfolgt in 20-Minuten-Schritten. Stufe 1 umfasst bis zu 20 Minuten Pflege pro Tag, Stufe 12 mehr als 220 Minuten.
Für jede Pflegestufe zahlt die Krankenversicherung einen festen täglichen Beitrag nach Art. 7a Abs. 3 KLV.
Wie viel zahlt die Krankenkasse pro Pflegestufe?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zahlt nach Art. 7a Abs. 3 KLV einen festen Beitrag pro Tag. In Pflegestufe 1 beträgt er 9,60 CHF. Mit jeder weiteren Stufe steigt er um 9,60 CHF auf bis zu 115,20 CHF in Pflegestufe 12. Maßgeblich für die Einstufung ist der ermittelte Pflegebedarf in Minuten pro Tag.
Wie viel zahlen Bewohnerinnen und Bewohner an die Pflege?
Bewohnerinnen und Bewohner zahlen im Pflegeheim höchstens 23,00 CHF pro Tag an die Pflegekosten. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt je Pflegestufe einen festen Beitrag. Die Restfinanzierung regelt der jeweilige Kanton.
Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung kommen hinzu. Sie sind nicht Teil der Pflegestufe.
Wer legt die Pflegestufe fest?
Die Pflegestufe wird anhand einer Bedarfsabklärung mit einem anerkannten Instrument ermittelt. Je nach Schweizer Kanton werden dafür BESA, RAI-NH beziehungsweise interRAI LTCF oder PLAISIR eingesetzt. Grundlage ist der dokumentierte Pflegebedarf in Minuten pro Tag.
Die Bedarfsabklärung erfolgt innerhalb von 21 Tagen nach dem Einzug und anschließend mindestens alle 9 Monate. Verändert sich der Zustand deutlich oder liegt ein Krankenhausaufenthalt hinter der Bewohnerin oder dem Bewohner, ist eine erneute Abklärung sinnvoll.
