Expertenstandard Sturzprophylaxe: Inhalte und Umsetzung

Systematische Risikoeinschätzung statt pauschaler Einschränkung: Sturzprophylaxe praktisch planen, dokumentieren und evaluieren.
Der Expertenstandard Sturzprophylaxe gibt Ihnen einen Rahmen, um Sturzrisiken in der stationären Langzeitpflege einzuschätzen, Maßnahmen zu vereinbaren und deren Wirkung zu prüfen. Dabei sollen Bewohnerinnen und Bewohner sich möglichst sicher bewegen können – ohne unnötige Einschränkungen ihrer Selbstbestimmung.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie pflegefachliche Entscheidungen, Dokumentation und Abläufe im Team miteinander verbinden. Im Mittelpunkt steht nicht die ausgefüllte Checkliste, sondern die Frage, ob die vereinbarte Unterstützung zur jeweiligen Person und ihrer aktuellen Situation passt.
Expertenstandard Sturzprophylaxe: Der Pflegeprozess
Was der DNQP-Expertenstandard Sturzprophylaxe fordert
Der Standard fordert individuelles Risikomanagement statt vollständiger Risikovermeidung. Ziel ist, Stürze und ihre Folgen zu reduzieren, ohne Mobilität und Selbstbestimmung unnötig einzuschränken. Ein erkanntes Sturzrisiko rechtfertigt daher keine pauschale Begrenzung der Bewegungsfreiheit. Maßnahmen sollen sichere Bewegung ermöglichen und zur Situation der jeweiligen Bewohnerin oder des jeweiligen Bewohners passen. [2]
Neben der Risikoeinschätzung zählt die verbindliche Umsetzung im Pflegeheim. Ihre Einrichtung muss in den Abläufen vor Ort festlegen, wer Risiken einschätzt, wo die Dokumentation erfolgt, wie Hilfsmittel bereitgestellt und Informationen weitergegeben werden. [2]
Struktur-, Prozess- und Ergebniskriterien
Die Kriterien beschreiben die nötigen Rahmenbedingungen, das pflegerische Handeln und die angestrebten Ergebnisse. Die folgende Tabelle gibt einen kurzen Überblick. Sie ersetzt nicht die vollständigen DNQP-Kriterien. [1][2]
| Ebene | Fachliche Anforderung | Typische Nachweise |
|---|---|---|
| Struktur | Geeignete Rahmenbedingungen schaffen, Kompetenzen sichern und benötigte Hilfsmittel bereitstellen. | Fortbildungsnachweise, interne Verfahrensregelung, Nachweise zur Hilfsmittelbereitstellung |
| Prozess | Risiken erkennen und beurteilen, Bewohnerinnen und Bewohner beraten sowie Maßnahmen planen, koordinieren und überprüfen. | Risikoeinschätzung, Beratungsdokumentation, Maßnahmenplan und Evaluation |
| Ergebnis | Risiken und Maßnahmen dokumentieren, Mobilität erhalten oder fördern sowie Stürze und ihre Folgen erfassen und auswerten. | Evaluationsvermerke zur Mobilität, Sturzprotokolle und Sturzauswertungen |
Die Nachweise müssen Risiko, Entscheidung und Überprüfung miteinander verknüpfen. Eine ausgefüllte Risikoeinschätzung allein belegt noch keine passende Versorgung. Für die interne Prüfung stellt das DNQP Auditinstrumente bereit. Diese berücksichtigen die Sicht der sturzgefährdeten Person, der Mitarbeitenden und der Einrichtung. [1]
Die systematische Risikoeinschätzung und ihre Dokumentation in der SIS (Strukturierte Informationssammlung) bilden dafür einen Ausgangspunkt.
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Sturzrisiken einschätzen und Befunde in der SIS erfassen
Erfassen Sie in der SIS die sturzrelevanten Faktoren der jeweiligen Bewohnerin oder des jeweiligen Bewohners. Halten Sie fest, wann Unterstützung erforderlich ist. Berücksichtigen Sie frühere Stürze, Gang- und Gleichgewichtsprobleme, kognitive Einschränkungen, Schwindel sowie Seh- und Hörbeeinträchtigungen. Prüfen Sie auch Harndrang, Medikamente, akute Gesundheitsveränderungen und Hindernisse im Wohnumfeld. [2]
Wenn Sie Risiken erkennen, beurteilen Sie diese vertieft. Einschätzungsskalen können Sie dabei unterstützen. Sie ersetzen jedoch nicht Ihr pflegefachliches Urteil. [2]
Wann Sie das Sturzrisiko einschätzen und erneut beurteilen
Schätzen Sie das Sturzrisiko zu Beginn der Versorgung ein. Beurteilen Sie es nach jedem Sturz und bei relevanten Veränderungen erneut, etwa bei veränderter Mobilität, neuen Beschwerden oder risikorelevanten Medikamentenumstellungen. Legen Sie außerdem individuelle Überprüfungsintervalle fest. [2]
Prüfen Sie die Einschätzung sofort bei neuen Anzeichen wie nächtlichem Harndrang oder Schwindel beim Aufstehen. [2]
Übernehmen Sie die Ergebnisse direkt in die SIS und den Maßnahmenplan.
SIS-Befunde, Risikomatrix und Maßnahmenplan verknüpfen
Halten Sie Ihre Beobachtungen im passenden SIS-Themenfeld fest. Treffen Sie auf dieser Grundlage die pflegefachliche Entscheidung in der Risikomatrix. Leiten Sie daraus den Maßnahmenplan und die spätere Evaluation ab. Die SIS ersetzt Ihre pflegefachliche Entscheidung nicht. [2]
Dokumentieren Sie jede Information nur einmal. Verknüpfen Sie Beobachtung, Einschätzung, Maßnahme und Überprüfung so, dass der Zusammenhang nachvollziehbar bleibt. Wenn Ihre Einschätzung vom Ergebnis einer Skala abweicht, begründen Sie dies fachlich in der Dokumentation. [2]
Präventive Maßnahmen auf individuelle Risiken abstimmen
Wählen Sie Maßnahmen, die zum festgestellten Risiko, zu den Fähigkeiten und zu den Wünschen der Bewohnerin oder des Bewohners passen. Leiten Sie diese aus der Strukturierten Informationssammlung (SIS) und der Risikomatrix ab. Die Tabelle zeigt typische Maßnahmen. Fachliche Grundlage ist der DNQP-Expertenstandard Sturzprophylaxe. [2]
| Risiko | Mögliche Maßnahmen |
|---|---|
| Unsicheres Gehen oder Aufstehen | Kraft- und Gleichgewichtsübungen, Transfertraining |
| Hindernisse, ungeeignete Schuhe oder Gehhilfen | Umgebung und Hilfsmittel anpassen |
| Schwindel oder Sedierung | Ärztliche Abklärung und Medikamentenprüfung |
| Dringender Toilettenbedarf | Bedarfsgerechte Unterstützung bei Toilettengängen |
Die folgenden Maßnahmen greifen häufige Risikokonstellationen im Pflegealltag auf.
Mobilität, Transfers, Umgebung und Gehhilfen
Ziehen Sie die Physiotherapie hinzu, wenn spezialisiertes Gang- oder Transfertraining erforderlich ist. Achten Sie auf passende Schuhe und eine geeignete, korrekt eingestellte Gehhilfe. Sorgen Sie für ausreichende Beleuchtung und freie Wege zum Bad. [2]
Medikamente und gesundheitliche Risiken
Informieren Sie die verordnende Ärztin oder den verordnenden Arzt, wenn Sie Müdigkeit, Schwindel oder Beschwerden beim Lagewechsel beobachten. Ändern Sie Verordnungen nicht eigenständig. Stimmen Sie ärztlich ab, ob Schmerzen, eingeschränktes Sehvermögen oder Fußprobleme abgeklärt werden müssen. Richten Sie bei Harndrang die Unterstützung und die Toilettengänge am individuellen Bedarf aus. [2]
Bewohner informieren und Maßnahmen vereinbaren
Erklären Sie der Bewohnerin oder dem Bewohner das persönliche Sturzrisiko sowie den Zweck und die Grenzen der vorgeschlagenen Maßnahmen. Besprechen Sie, wie Hilfsmittel sicher genutzt werden. Dokumentieren Sie Wünsche, vereinbarte Alternativen und abgelehnte Maßnahmen nachvollziehbar.
Beziehen Sie Angehörige oder vertretungsberechtigte Personen ein, soweit dies angemessen ist. Bewegungseinschränkungen sind keine Routinemaßnahme. Die Selbstbestimmung bleibt das Leitprinzip. [2]
Für die Umsetzung im Alltag brauchen Sie klare Zuständigkeiten und feste Kommunikationswege.
Den Ablauf zur Sturzprophylaxe in der Einrichtung festlegen
Auf Basis von SIS, Risikomatrix und Maßnahmenplan legen Sie fest, wie die Sturzprophylaxe im Alltag umgesetzt wird. Der verbindliche Ablauf umfasst die Risikoeinschätzung, die Planung und Umsetzung der Maßnahmen sowie deren Auswertung und Anpassung. Regeln Sie eindeutig, welche Formulare verwendet und wo sie abgelegt werden. Grundlage ist der DNQP-Expertenstandard Sturzprophylaxe. Ein Ablaufdiagramm kann die Umsetzung in allen Schichten unterstützen. [2]
Damit jede Schicht nach demselben Plan arbeitet, braucht es klare Zuständigkeiten und Meldewege.
Zuständigkeiten und Kommunikationswege zuweisen
Pflegefachkräfte schätzen das Sturzrisiko ein, planen Maßnahmen und werten sie aus. Pflegeassistenzkräfte setzen die ihnen zugewiesenen Maßnahmen um und melden Veränderungen. Wenn eine ärztliche oder therapeutische Abklärung nötig ist, werden die jeweiligen Fachpersonen hinzugezogen. [2]
Legen Sie fest, welche Informationen in die Übergabe gehören und wer eine erneute Risikoeinschätzung veranlasst – etwa nach einem Sturz, relevanten Medikamentenänderungen oder anderen relevanten Veränderungen. Regeln Sie auch, wo Hilfsmittel verfügbar sind. Der Ablauf nach einem Sturz muss das Sturzprotokoll und die anschließende Ursachenanalyse einschließen. [2]
Maßnahmen prüfen und Ergebnisse bewerten
Prüfen Sie zu festen Terminen und bei Veränderungen, ob die Maßnahmen umgesetzt wurden und weiterhin passen. Nach jedem Sturz muss das Risiko erneut eingeschätzt werden. Berücksichtigen Sie auch Beinahe-Stürze und einen veränderten Unterstützungsbedarf. Prüfen Sie zudem, ob die Maßnahmen Mobilität ermöglichen, ohne die Bewohnerin oder den Bewohner unnötig zu belasten. Sturzfreiheit allein reicht als Nachweis nicht aus. [2]
Entscheiden Sie anhand der Prüfung, welche Maßnahmen fortgeführt, geändert oder beendet werden. Geben Sie Änderungen direkt an das Team weiter. Halten Sie die Entscheidung, die verantwortliche Person und den nächsten Prüftermin im Maßnahmenplan fest. [2]
Pflegeentscheidungen dokumentieren und jeden Sturz analysieren
Nach der Planung und Umsetzung dokumentieren Sie, warum Sie welche Maßnahme vereinbart haben, wer sie umsetzt und wann Sie die Wirkung prüfen. Halten Sie relevante Befunde aus der Strukturierten Informationssammlung (SIS), das Ziel, die Beratung sowie Wünsche und Entscheidungen fest. Ein Hinweis auf das Sturzrisiko allein reicht nicht aus. Grundlage ist der DNQP-Expertenstandard Sturzprophylaxe.[1][2] Nach einem Sturz sind zusätzlich ein strukturiertes Sturzprotokoll und eine Prüfung der Ursachen erforderlich.[2]
Den Sturz erfassen und seine Ursachen prüfen
Erfassen Sie im Sturzprotokoll zeitnah Datum, Uhrzeit, Ort und Situation sowie bekannte Auslöser und Begleitumstände. Dokumentieren Sie auch Verletzungen, Sofortmaßnahmen, Benachrichtigungen, Verlauf und Folgemaßnahmen. Trennen Sie Ihre Beobachtungen von den Angaben der Bewohnerin oder des Bewohners. Wenn der Sturzzeitpunkt unbekannt ist, kennzeichnen Sie die Auffindezeit ausdrücklich als solche.[2]
Bei der Sturzanalyse prüfen Sie mögliche Einflussfaktoren, etwa den Transfer, die Umgebung und die Hilfsmittel. Kennzeichnen Sie Vermutungen als solche. Schätzen Sie das Risiko erneut ein und prüfen Sie, welche Maßnahmen Sie anpassen müssen. Übertragen Sie die Ergebnisse in SIS, Risikomatrix und Maßnahmenplan. Die Sturzstatistik dient der einrichtungsweiten Auswertung; sie ersetzt keine Einzelfallanalyse.[2]
Formulierungshilfen für die Pflegedokumentation
Die Beispiele zeigen, wie Sie Beobachtungen, Angaben der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Entscheidungen getrennt dokumentieren.
Beispiel für einen unbeobachteten Sturz:
„Bewohnerin neben dem Bett auf dem Boden sitzend aufgefunden. Sie berichtet, beim Aufstehen ausgerutscht zu sein. Der Vorgang wurde nicht beobachtet.“
Ergänzen Sie die Versorgung und den weiteren Verlauf.[2]
Beispiel für eine abgelehnte Maßnahme:
„Bewohner über das Sturzrisiko durch lose sitzende Hausschuhe informiert. Er möchte diese aus Komfortgründen weiterhin tragen.“
Dokumentieren Sie die tatsächlich vereinbarten Alternativen und den Prüftermin. Wenn Sie Maßnahmen ändern, nennen Sie den konkreten Anlass: etwa beobachtetes Stolpern und die anschließende Entfernung des Teppichs mit Zustimmung der betroffenen Person. Die Analyse dient auch als Grundlage für spätere Auswertungen im Qualitätsmanagement (QM).[2]
Sturzprophylaxe im Qualitätsmanagement prüfen
Auf dieser Grundlage prüfen Pflegedienstleitung (PDL) und Qualitätsmanagement (QM), ob das Verfahren der Einrichtung dem DNQP-Expertenstandard entspricht. Dabei prüfen sie auch, ob Risikoeinschätzung, SIS, Risikomatrix, Maßnahmenplan und Evaluation aufeinander abgestimmt sind. Nutzen Sie dafür die DNQP-Auditinstrumente mit den drei Fragebögen für Bewohnerinnen und Bewohner mit Sturzrisiko, Pflegepersonal und Einrichtung.[1][2]
Leiten Sie aus den Ergebnissen die erforderlichen Korrekturen ab.
Checkliste für eine interne Prüfung
- Sind Risikoeinschätzung, SIS, Risikomatrix und Maßnahmenplan aktuell und aufeinander abgestimmt?
- Ist die Evaluation nachvollziehbar?
- Ist die Beratung dokumentiert?
- Sind die Information und Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner oder ihrer gesetzlichen Vertreter dokumentiert?
- Sind Zuständigkeiten und Prüftermine festgelegt?[1][2]
Werten Sie zusätzlich die Sturzprotokolle und die Jahresübersicht der Stürze aus. So können Sie Muster erkennen und Maßnahmen ableiten. Betrachten Sie Häufigkeit, Uhrzeit, Ort, Tätigkeit und Folgen im Zusammenhang. Beziehen Sie auch Verletzungen und Unsicherheit bei der Mobilität ein.[2]
Maßnahmen, Verantwortliche und Prüftermine festlegen
Leiten Sie aus Abweichungen in SIS, Maßnahmenplan oder Sturzprotokollen konkrete Korrekturen ab. Halten Sie für jeden Handlungsbedarf Maßnahme, verantwortliche Person und Prüftermin fest. Prüfen Sie das Fachwissen und ordnen Sie den Schulungsbedarf den zuständigen Personen zu. Melden Sie Mängel an Umgebung oder Ausstattung an die Leitung oder den technischen Dienst.[1][2]
Dokumentieren Sie zum Prüftermin, ob die Maßnahmen umgesetzt wurden und welche Wirkung sie hatten. Passen Sie Organisation und Pflegeplanung anhand dieser Ergebnisse an.[2]
FAQs
Ist der Expertenstandard Sturzprophylaxe rechtlich verbindlich?
Aus den genannten Angaben geht nicht hervor, ob der Expertenstandard rechtlich verbindlich ist. Er beschreibt, wie Pflegefachkräfte Sturzrisiken systematisch erfassen und vertieft einschätzen. Darauf aufbauend planen sie individuelle Maßnahmen, setzen diese um und überprüfen sie regelmäßig.
Dazu gehören auch die Information, Schulung und Beratung sturzgefährdeter Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihrer Angehörigen, die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und die Dokumentation. Bei einem Sturz umfasst diese ein Sturzprotokoll. Das DNQP stellt dafür Auditinstrumente bereit, mit denen Sie die Umsetzung überprüfen können.
Muss ich eine bestimmte Sturzrisikoskala verwenden?
Der Expertenstandard fordert eine systematische Einschätzung des Sturzrisikos. Eine bestimmte Sturzrisikoskala ist in den hier beschriebenen Anforderungen nicht vorgegeben.
Sie nehmen die Einschätzung unmittelbar zu Beginn der pflegerischen Versorgung vor. Verändert sich die Pflegesituation oder kommt es zu einem Sturz, wiederholen Sie die Einschätzung. Berücksichtigen Sie auch Beinahestürze: Sie können auf bestehende Risikofaktoren hinweisen.
Bedeutet ein Sturz automatisch einen Pflegefehler?
Ein Sturz allein zeigt nicht, ob die Anforderungen des Expertenstandards eingehalten wurden. Der Standard beschreibt, wie Pflegefachkräfte Sturzrisiken systematisch einschätzen und individuelle Maßnahmen planen, umsetzen und dokumentieren.
Dazu gehören auch die Schulung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie ihren Angehörigen. Pflegefachkräfte prüfen außerdem die Wirksamkeit der Maßnahmen und werten Sturzereignisse aus. Anhand der Dokumentation und der Auditkriterien des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) lässt sich die Umsetzung überprüfen.