Rheinland-Pfalz · § 19a Rahmenvertrag

Sprach­dokumentation auf das Personal anrechnen.

Seit 1. Oktober 2026 können vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz 0,5 Vollzeitstellen auf ihre vereinbarte Personalausstattung anrechnen, wenn sie Sprachdokumentation einsetzen. Damit sollen sie die Kosten finanzieren, ohne die Bewohnerinnen und Bewohner zusätzlich zu belasten.

In Kraft seit 01.10.2026dexter in den Umsetzungshinweisen beispielhaft genannt
Eine Pflegekraft im Helenenhaus der Vereinigten Hospitien Trier dokumentiert mit dexter per Sprache
0,5VZwerden auf Ihre vereinbarte Personalausstattung angerechnet.
Eine Pflegekraft im Helenenhaus der Vereinigten Hospitien Trier dokumentiert mit dexter per Sprache. Bild: Vereinigte Hospitien Trier
Umfang je Einrichtung0,5VZ

0,4 VZ Pflegefachkräfte und 0,1 VZ Pflegehilfskräfte. Angerechnet auf die vereinbarte Personalausstattung, es wird kein Betrag ausgezahlt.

Rechnerischer Gegenwert32.600€/Jahr

Schätzung: 0,4 × 68.687 € + 0,1 × 51.097 € Arbeitgeberkosten je Vollzeitstelle, berechnet mit den regional üblichen Löhnen in Rheinland-Pfalz plus Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Kein festgelegter Betrag, Ihre Werte können abweichen.

Frühester Beginn+3Monate

Die 3 Monate laufen ab Inbetriebnahme des Systems. Start im November 2026, Anrechnung frühestens ab Februar 2027. Bestandskunden mit mehr als 3 Monaten Einsatz können sofort beantragen.

Die Regelung

Gewonnene Pflegezeit wird auf das Personal angerechnet.

Jedes Pflegeheim vereinbart mit den Pflegekassen, wie viel Personal es mindestens vorhalten muss. Bezahlt wird dieses Personal über den Pflegesatz. Für digitale Technik gab es in Rheinland-Pfalz bisher keinen eigenen Finanzierungsweg.

Die neue Regelung schafft ihn. Weil Sprachdokumentation Pflegekräften Zeit bei der Schreibarbeit spart, darf ein Heim einen Teil dieser Zeit wie eine halbe Personalstelle anrechnen. Mit dem Geld, das dafür im Pflegesatz steckt, kann es die Technik bezahlen.

Vereinbart haben das die Landesverbände der Pflegekassen, die Sozialhilfeträger und die Verbände der Einrichtungsträger. Sie haben den Rahmenvertrag für die vollstationäre Pflege um § 19a ergänzt. Die PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz hat die Einrichtungen am 14. Oktober 2026 informiert.

Ziel der Regelung ist laut § 19a Abs. 2, die Kosten der Sprachdokumentation zu finanzieren, „ohne die Bewohnerinnen und Bewohner zusätzlich zu belasten“.

Instrument
Ergänzungsvereinbarung vom 22.09.2026 zum Rahmenvertrag nach § 75 Abs. 1 SGB XI zur vollstationären Pflege in Rheinland-Pfalz, neuer § 19a „Refinanzierung sprachgesteuerte Pflegedokumentation“
In Kraft
seit 1. Oktober 2026
Für wen
vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz, unabhängig vom Träger
Umfang
0,5 Vollzeitstellen je Einrichtung: 0,4 VZ Pflegefachkräfte und 0,1 VZ Pflegehilfskräfte
Wirkung
Anrechnung auf die vereinbarte Personalausstattung in Pflege und Betreuung. Die Regelung zahlt keinen Betrag aus.
Zweck
die Kosten der technischen Innovation finanzieren, ohne die Bewohnerinnen und Bewohner zusätzlich zu belasten
Beginn
per Antrag, frühestens 3 Monate nach Inbetriebnahme des Systems
Anbieter
Die Regelung ist anbieteroffen. In den Umsetzungshinweisen wird dexter beispielhaft genannt.
Überprüfung
durch die Vertragsparteien zum 1. Oktober 2027

Quelle: Ergänzungsvereinbarung vom 22.09.2026, § 19a Abs. 1 bis 7 und § 2; Anlage 2 (Umsetzungshinweise) Nr. 4.

Rechner

Was die Anrechnung in Ihrer Einrichtung wert ist.

Die Regelung zahlt keinen Betrag aus. Sie schafft Spielraum in der Personalausstattung, die in Ihren Entgelten bereits berücksichtigt ist. Setzen Sie Ihre eigenen Personalkosten ein.

Rechnerischer Gegenwert pro Jahr32.585 €
Pro Monat2.715 €
Frühester BeginnFebruar 2027

    Rechnerischer Wert auf Basis Ihrer Eingaben, kein festgelegter Betrag. Die Vorgaben beruhen auf den regional üblichen Löhnen in Rheinland-Pfalz (GKV-Spitzenverband, Stand 30.09.2026), ohne Zusatzversorgung und Zuschläge. Setzen Sie die Werte aus Ihrer Vergütungsvereinbarung ein. Wie viel davon in Ihrem Budget ankommt, hängt von Ihrer Personalsituation ab. Jeder Monat späterer Start verschiebt die Anrechnung um einen Monat. Die Kosten für dexter.mobile erhalten Sie als individuelles Angebot.

    Selbstcheck

    Kommt Ihre Einrichtung in Frage?

    Haken Sie ab, was auf Ihre Einrichtung zutrifft. Die Kostenträger prüfen jeden Antrag einzeln.

    0 von 6 erfüllt

    Haken Sie die Punkte ab, die auf Ihre Einrichtung zutreffen.

    Andere Fördermittel

    Wenn Sie für dieselben Kosten bereits Fördermittel erhalten oder beantragen, zum Beispiel nach § 8 Abs. 8 SGB XI, klären Sie vor dem Antrag mit Ihrem Verband, ob das als Doppelfinanzierung zählt.

    Quelle: § 19a Abs. 4 bis 6; Anlage 2 Nr. 2 und 4.

    Antrag

    In 5 Schritten zur Anrechnung.

    Der Antrag läuft über ein Formular der Vertragsparteien und wird digital eingereicht. Unsere Refinanzierungsexperten füllen das Formular mit Ihnen aus. Sie prüfen, unterschreiben und senden es ab.

    1. System in Betrieb nehmen

      Die Einrichtung führt das Sprachdokumentationssystem ein. Ab diesem Zeitpunkt laufen die 3 Monate.

    2. Antragsformular ausfüllen (Anlage 1)

      Träger und Einrichtung mit Institutionskennzeichen, Anbieter des Systems, Zeitpunkt der Umstellung, gewünschter Beginn der Anrechnung (frühestens 3 Monate danach), Ansprechperson. Der Träger bestätigt mit Unterschrift, dass keine Doppelfinanzierung vorliegt und Versorgungsqualität und ständige Präsenz einer Pflegefachkraft gewährleistet bleiben.

      Das übernehmen wir mit Ihnen. Unsere Refinanzierungsexperten füllen das Formular mit Ihren Angaben aus. Bei Bestandskunden tragen wir das Datum der Inbetriebnahme aus unseren Unterlagen ein. Unterschrift und Bestätigungen bleiben beim Träger.

    3. Digital an 5 Stellen senden

      • AOK Rheinland-Pfalz/SaarlandPflegeRP-stationaer@rps.aok.de
      • BKK Landesverband Mittepflegerps@bkkmitte.de
      • IKK Südwestrp-pflege@ikk-sw.de
      • vdekPflege-RLP-Stationaer@vdek.com
      • Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgungverguetungen-sgbxi@lsjv.rlp.de
    4. Bestätigung erhalten

      Die Sozialleistungsträger prüfen, ob wesentliche Einwände bestehen, etwa aus Berichten der Prüfdienste. Liegen keine vor, bestätigen sie digital den Zeitpunkt der Anrechnung. Die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG erhält eine Kopie.

    5. Im Personalnachweis berücksichtigen

      Ab dem bestätigten Zeitpunkt rechnen Sie 0,5 VZ auf Ihre Personalausstattung an. Bei der nächsten Vergütungsvereinbarung wird die Anrechnung in die Leistungs- und Qualitätsmerkmale (LQM) aufgenommen.

    Sie möchten den Antrag nicht allein ausfüllen? Wir bereiten ihn mit Ihnen vor.

    Refinanzierungsgespräch vereinbaren

    Quelle: § 19a Abs. 3; Anlage 1; Anlage 2 Nr. 1 bis 3. Stand der Adressen: 22.09.2026.

    Aus Rheinland-Pfalz

    Im Helenenhaus in Trier wird seit 2025 per Sprache dokumentiert.

    Schulung zur Sprachdokumentation im Helenenhaus der Vereinigten Hospitien Trier
    Schulung zur Sprachdokumentation im Helenenhaus. Rechts vorn: Patricia Groß, Customer Success Managerin bei dexter health und selbst Pflegefachkraft. Bild: Vereinigte Hospitien Trier

    Im Helenenhaus der Vereinigten Hospitien Trier sprechen die Pflegekräfte ihre Einträge in ein Smartphone. Die Pflegekraft gibt jeden Eintrag vor dem Speichern frei. Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden und Politik haben sich vor Ort angesehen, wie das im Alltag funktioniert.

    Seit wir mit dexter per Sprache dokumentieren, ist unsere Pflegedokumentation vollständiger geworden. Das hat sich auch bei unserer letzten Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst gezeigt. Dass unsere Erfahrungen im Helenenhaus dazu beitragen konnten, dass es in Rheinland-Pfalz jetzt eine Refinanzierung für Sprachdokumentation gibt, freut uns sehr.

    Vilja FinklerEinrichtungs- und Pflegedienstleiterin im Helenenhaus der Vereinigten Hospitien Trier
    HintergrundWie der Rahmenvertrag mit der Caritas Trier zur Refinanzierung beigetragen hatZum Beitrag

    dexter.mobile

    Pflegekräfte sprechen ihre Dokumentation ein.

    Mit dexter.mobile halten Pflegekräfte Beobachtungen direkt nach der Versorgung per Sprache fest. dexter strukturiert den Eintrag. Die Pflegekraft prüft und gibt frei, dann landet er in Ihrer Pflegedokumentation.

    01 · SPRECHEN

    Direkt am Ort der Pflege

    Auf dem Smartphone, für einen oder mehrere Bewohner in einer Aufnahme.

    02 · PRÜFEN

    Die Pflegekraft entscheidet

    Jeder Eintrag wird von der Pflegekraft geprüft und freigegeben.

    03 · ÜBERTRAGEN

    In Ihr Primärsystem

    Der freigegebene Eintrag geht in Ihre bestehende Pflegesoftware, zum Beispiel Vivendi, Senso, C&S oder CareCloud.

    Einführung mit Begleitung. Wir begleiten die Einführung mit Projektmanagement, der Installation der Schnittstelle zu Ihrer Pflegesoftware und Schulungen für Ihr Team.

    Mehr als 10.000 Pflegekräfte arbeiten mit dexter.

    Mehr zu dexter.mobile

    Fragen

    Häufige Fragen zu § 19a

    Die Regelung soll genau das verhindern. Als Zweck nennt § 19a Abs. 2, die Kosten der Sprachdokumentation zu finanzieren, ohne die Bewohnerinnen und Bewohner zusätzlich zu belasten. Die Einrichtung rechnet einen Teil der gewonnenen Pflegezeit auf ihre Personalausstattung an. Das Geld, das dafür im Pflegesatz steckt, kann sie für die Technik einsetzen.
    Angerechnet wird ein Teil der Pflegezeit, die durch die Sprachdokumentation gewonnen wird. Die ständige Präsenz einer Pflegefachkraft und mindestens 5,5 Vollzeitstellen Pflegefachkraft ohne Anrechnung bleiben Pflicht. Im Antrag bestätigt der Träger, dass Versorgungsqualität und Fachkraftpräsenz gewährleistet bleiben.
    Angerechnet wird nur, wenn das System die Entlastung der Pflegekräfte erwarten lässt. Für dexter ist das bereits festgehalten: Die Umsetzungshinweise nennen dexter als System, bei dem die Entlastung aufgrund von Studienergebnissen und Erfahrungswerten als gegeben gelten kann. Mit dexter müssen Sie diese Voraussetzung also nicht erst belegen. Andere Anbieter müssen vergleichbare Ergebnisse darlegen, bevor ihr System angerechnet werden kann. Ausgeschlossen oder bevorzugt wird dabei kein Anbieter.
    § 19a gilt für sprachgesteuerte Pflegedokumentation, bei dexter also für dexter.mobile. dexter.qm zeigt Pflegedienstleitung und Qualitätsmanagement laufend Lücken in der Dokumentation und kann zusätzlich eingesetzt werden. Allein fällt dexter.qm nicht unter die Regelung.
    Frühestens 3 Monate nach Inbetriebnahme des Systems, und zwar ab dem Zeitpunkt, den die Kostenträger bestätigen. Maßgeblich für die 3 Monate ist die Inbetriebnahme, das Datum der Vertragsunterschrift spielt keine Rolle. Beispiel: Start im November 2026, Anrechnung frühestens ab Februar 2027. Wer dexter.mobile schon vor Juli 2026 eingeführt hat, hat die 3 Monate erfüllt und kann sofort beantragen. Frühester Beginn ist dann Oktober 2026, der Monat, in dem die Regelung in Kraft getreten ist.
    Ja. Unsere Refinanzierungsexperten prüfen mit Ihnen die Voraussetzungen und füllen das Antragsformular (Anlage 1) mit Ihnen aus. Unterschreiben und absenden muss der Träger, denn er bestätigt im Antrag, dass keine Doppelfinanzierung vorliegt und Versorgungsqualität und Fachkraftpräsenz gesichert bleiben.
    Eine Doppelfinanzierung ist ausgeschlossen, der Träger bestätigt das im Antrag. Wenn Sie für dieselben Kosten bereits Fördermittel erhalten oder beantragen, zum Beispiel nach § 8 Abs. 8 SGB XI, klären Sie vor dem Antrag mit Ihrem Verband, ob das als Doppelfinanzierung zählt.
    § 19a ist Teil des Rahmenvertrags für die vollstationäre Pflege und gilt deshalb nur für vollstationäre Einrichtungen. dexter.mobile setzen auch ambulante Pflegedienste ein, für sie gilt die Anrechnung nach § 19a nicht.
    Die Kosten für dexter.mobile erhalten Sie als individuelles Angebot. Im Gespräch stellen wir Kosten und rechnerischen Gegenwert für Ihre Einrichtung gegenüber, mit Ihren Personalkosten und Ihrer Bewohnerzahl.
    Die Vertragsparteien überprüfen die Regelung zum 1. Oktober 2027.

    Nächster Schritt

    Wir rechnen Ihren Fall durch und füllen den Antrag mit Ihnen aus.

    Im Refinanzierungsgespräch prüfen unsere Refinanzierungsexperten mit Ihnen die Voraussetzungen, stellen Kosten und Gegenwert für Ihre Einrichtung gegenüber und bereiten den Antrag mit Ihnen vor. Whitepaper und Onepager erhalten Sie direkt nach dem Absenden.

    Whitepaper, 7 Seiten: Regelung, Gegenwert, Selbstcheck, Antrag und dexter.mobile
    Onepager, 1 Seite zum Weitergeben an Geschäftsführung oder Träger
    Ihr AnsprechpartnerOliver Brendle0171 32564 32oliver.brendle@dexter-health.com

    Refinanzierungsgespräch vereinbaren

    Kostenlos. Nach dem Absenden wählen Sie einen Termin, Whitepaper und Onepager erhalten Sie sofort.

    Quellen: Ergänzungsvereinbarung vom 22.09.2026 zum Rahmenvertrag nach § 75 Abs. 1 SGB XI zur vollstationären Pflege in Rheinland-Pfalz, § 19a und § 2 (in Kraft seit 01.10.2026). Anlage 1: Antragsformular zur Personalanrechnung. Anlage 2: Ergänzende Hinweise zur Umsetzung. PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz, Rundschreiben an die stationären Einrichtungen vom 14.10.2026. Rechenbeispiel: GKV-Spitzenverband, regional übliche Entlohnung nach § 82c Abs. 5 SGB XI, Stand 30.09.2026, S. 9; Arbeitgeberanteil Sozialversicherung 2026: 21,15 %.

    Die wirtschaftliche Wirkung hängt von der einzelnen Einrichtung ab. Diese Seite ersetzt keine rechtliche oder betriebswirtschaftliche Prüfung. Stand: 15.10.2026.

    dexter health

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