Rahmenvertrag mit der Caritas Trier: Wie die Refinanzierung der Sprachdokumentation in Rheinland-Pfalz entstand

Unterzeichnung des Rahmenvertrags zwischen dem Caritasverband für die Diözese Trier und dexter health
15.10.2026

Im Juni 2026 haben dexter health und der Caritasverband für die Diözese Trier einen Rahmenvertrag geschlossen. Daraus entstand der Anstoß für § 19a: Seit 1. Oktober 2026 können alle vollstationären Pflegeheime in Rheinland-Pfalz Sprachdokumentation auf ihr Personal anrechnen.

Stand: 15. Oktober 2026

Titelbild: Unterzeichnung des Rahmenvertrags zwischen dem Caritasverband für die Diözese Trier und dexter health. Von links: Marc Margulan (Gründer und Geschäftsführer von dexter health), Diözesan-Caritasdirektor Christoph Wutz und Domkapitular Benedikt Welter (Vorsitzender des Diözesan-Caritasverbandes). Bild: Caritasverband für die Diözese Trier

Im Juni 2026 haben dexter health und der Caritasverband für die Diözese Trier einen Rahmenvertrag zur Sprachdokumentation geschlossen. Der Anstoß für eine landesweite Refinanzierung kam aus der Caritas-Altenhilfe. Seit 1. Oktober 2026 gilt in Rheinland-Pfalz der neue § 19a im Landesrahmenvertrag nach § 75 SGB XI für die vollstationäre Pflege. Dieser Landesrahmenvertrag ist ein anderer Vertrag als der mit der Caritas. § 19a steht allen vollstationären Pflegeheimen im Land offen. Der Träger spielt dafür keine Rolle.

Dieser Beitrag erzählt, wie es dazu kam, und fasst zusammen, was § 19a regelt. Voraussetzungen, Antragsweg und einen Rechner für Ihre Einrichtung finden Sie auf unserer Seite Sprachdokumentation in Rheinland-Pfalz refinanzieren.

Der Rahmenvertrag mit dem Caritasverband für die Diözese Trier

Der Rahmenvertrag umfasst die Sprachdokumentation dexter.mobile und das Modul dexter.qm für Qualitätssicherung, Maßnahmensteuerung und Prüfvorbereitung. Er gilt für die Einrichtungen der Caritas-Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe Rheinland-Pfalz/Saarland, in der Pflege wie in der Eingliederungshilfe. Weitere Diözesan-Caritasverbände können beitreten. Der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln hat das im September 2026 getan. Damit gelten die Konditionen auch für die Caritas-Einrichtungen im Erzbistum Köln.

Teil des Vertrags ist eine Entwicklungspartnerschaft. Erfahrungen aus den Einrichtungen fließen in die Weiterentwicklung von dexter ein.

„Die Verhandlungen mit dexter health haben uns von der Qualität ihres Produktes überzeugt.“

Christoph Wutz, Diözesan-Caritasdirektor, Caritasverband für die Diözese Trier, auf LinkedIn

Auch die AWO in Rheinland-Pfalz kann beitreten

Seit August 2026 steht der Rahmenvertrag auch dem AWO Bezirksverband Rheinland und dem AWO Bezirksverband Pfalz offen. Der Caritasverband für die Diözese Trier und dexter health haben ihn dafür ergänzt. Tritt ein AWO-Bezirksverband bei, gelten für seine Einrichtungen in der stationären Pflege und der Eingliederungshilfe die gleichen Konditionen wie für die Caritas-Einrichtungen.

Vom Rahmenvertrag zur Refinanzierung

Schon bei Vertragsschluss hatte der Caritasverband angekündigt, sich dafür einzusetzen, dass die Kostenträger KI-Anwendungen bei der Personalausstattung berücksichtigen. Diözesan-Caritasdirektor Christoph Wutz schrieb dazu am 2. Juli 2026:

„Deshalb ist es ebenso wichtig, in den Verhandlungen mit den Leistungsträgern den Einsatz solcher KI-Anwendungen als personaläquivalent anerkannt zu bekommen.“

Christoph Wutz, Diözesan-Caritasdirektor, Caritasverband für die Diözese Trier

Dr. Michael Schröder ist Abteilungsleiter Gesundheit und Pflege im Caritasverband für die Diözese Trier und Geschäftsführer der Caritas-Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe Rheinland-Pfalz/Saarland. Er hat die neue Regelung als Verhandlungsführer für die PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz verhandelt.

„Ausgangspunkt waren unsere Rahmenverträge zur Sprachdokumentation, darunter der mit dexter health. Mit dexter haben wir dabei auch eine Entwicklungspartnerschaft vereinbart, die über gute Konditionen hinausgeht. Herausgekommen ist eine Lösung, die die Bewohnerinnen und Bewohner nicht belastet und den Einrichtungen trotzdem die Sprachdokumentation ermöglicht.“

Dr. Michael Schröder, Caritasverband für die Diözese Trier

Am 22. September 2026 haben die Vertragsparteien in Mainz eine Ergänzungsvereinbarung zum Landesrahmenvertrag nach § 75 SGB XI für die vollstationäre Pflege unterzeichnet. Sie fügt den neuen § 19a „Refinanzierung sprachgesteuerte Pflegedokumentation“ ein. Die Regelung gilt seit 1. Oktober 2026.

§ 19a gilt für alle Träger

Die Anrechnung nach § 19a hängt nicht am Rahmenvertrag mit der Caritas. Jedes vollstationäre Pflegeheim in Rheinland-Pfalz kann sie beantragen, unabhängig davon, zu welchem Träger oder Verband es gehört.

Das zeigt auch der Kreis der Vertragsparteien. Für die Einrichtungsträger hat die PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz unterschrieben, als Bevollmächtigte von:

  • AWO Rheinland und AWO Pfalz
  • 5 Caritasverbänden, darunter dem Caritasverband für die Diözese Trier
  • 3 Diakonischen Werken
  • DRK Rheinland-Pfalz
  • Paritätischem Wohlfahrtsverband
  • bpa

Dazu kommt der VDAB Rheinland-Pfalz. Auf der Kostenseite stehen die Landesverbände der Pflegekassen, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) als überörtlicher Sozialhilfeträger sowie Landkreistag und Städtetag Rheinland-Pfalz. Der Medizinische Dienst Rheinland-Pfalz und der PKV-Verband waren beteiligt. dexter health ist keine Vertragspartei.

Auch bei der Software legt sich die Regelung nicht fest. Die Umsetzungshinweise der Vertragsparteien nennen beispielhaft Systeme, bei denen die Entlastung aufgrund von Studienergebnissen und Erfahrungswerten als gegeben gelten kann, darunter dexter. Andere Anbieter können die Entlastung darlegen. Kein Anbieter wird bevorzugt oder ausgeschlossen.

Was § 19a regelt

Pflegeheime, die Sprachdokumentation einsetzen, dürfen einen Teil der gewonnenen Pflegezeit auf ihre vereinbarte Personalausstattung anrechnen. Damit sollen sie die Kosten der Technik finanzieren können, ohne die Bewohnerinnen und Bewohner zusätzlich zu belasten. Es gibt keinen Zuschuss und keine zusätzlichen Stellen.

  • Umfang: 0,5 Vollzeitstellen je Einrichtung, davon 0,4 Pflegefachkraft und 0,1 Pflegehilfskraft. Die Größe der Einrichtung spielt keine Rolle.
  • Beginn: frühestens 3 Monate nach der Umstellung auf Sprachdokumentation.
  • Untergrenzen: Eine Pflegefachkraft muss ständig anwesend sein. Mindestens 5,5 Vollzeitstellen Pflegefachkraft müssen tatsächlich besetzt sein, die Anrechnung zählt dabei nicht mit.
  • Doppelfinanzierung: ausgeschlossen, der Träger bestätigt das im Antrag.
  • § 113c SGB XI: Die Anrechnung gilt, solange die Einrichtung keine weitere Personalerhöhung nach § 113c SGB XI geltend macht.
  • Ausschluss: während einer Vereinbarung zur Beseitigung von Qualitätsmängeln.
  • Überprüfung: Die Vertragsparteien überprüfen die Regelung zum 1. Oktober 2027.

Den Antrag stellen Einrichtungen mit dem Formular der Vertragsparteien bei den Landesverbänden der Pflegekassen und dem LSJV. Nach der Bestätigung zählt die Anrechnung in den Personalnachweisen.

Für Ihre Einrichtung

Ob Ihr Haus die Voraussetzungen erfüllt, ab wann die Anrechnung frühestens beginnen kann und wie der Antrag abläuft, zeigen wir auf unserer Seite zu Rheinland-Pfalz. Dort finden Sie auch einen Rechner und einen kurzen Selbstcheck.

Zur Seite: Sprachdokumentation in Rheinland-Pfalz refinanzieren

Marc Margulan, Gründer und Geschäftsführer von dexter health
Über den Autor
Marc Margulan
Mediziner, Gründer und Geschäftsführer von dexter health

Marc Margulan hat Humanmedizin an der Universität Duisburg-Essen studiert und während des Studiums selbst in der Pflege gearbeitet. In der Klinik hat er erlebt, wie viel Zeit Pflegekräfte mit Dokumentation verbringen. 2021 hat er dexter health gegründet. Heute arbeiten über 10.000 Pflegekräfte mit dexter.

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