
Ohne TI-Anbindung verlieren Pflegeeinrichtungen ab 2026 Abrechnungsmöglichkeiten – hier stehen Fristen, Technik, Datenschutz und Umsetzungsschritte.
Ab 2026 ist die Telematikinfrastruktur (TI) für Pflegeeinrichtungen in Deutschland Pflicht. Ohne Anbindung können Pflegeheime und ambulante Dienste keine Leistungen mehr abrechnen. Hier die wichtigsten Fakten:
Tipp: Beginnen Sie jetzt mit der Umsetzung, um Fristen einzuhalten und Ihre Einrichtung zukunftssicher zu machen.
TI-Anbindung für Pflegeeinrichtungen: Fristen und Anforderungen 2025-2026
Seit dem 1. Juli 2025 sind alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet, an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen zu sein. Diese Regelung basiert auf dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG). Konkrete Vorgaben dazu finden sich in § 106b SGB XI, der auch die Erstattung der Kosten regelt [11].
Ein weiterer wichtiger Stichtag ist der 1. Dezember 2026. Ab diesem Datum dürfen Abrechnungsdaten für Pflegeleistungen nur noch über die TI und den KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) übermittelt werden [4][7]. Einrichtungen ohne funktionsfähige TI-Anbindung können ab diesem Zeitpunkt keine Abrechnungen mehr einreichen. Zudem entfällt die monatliche TI-Pauschale, die bisher zur Deckung der laufenden Kosten dient [4][7].
„Ab dem 01.12.26 ist der Versand für die Abrechnung ausschließlich über KIM möglich." – gematik [7]
Bisher hat die gematik trotz Fristablaufs keine Sanktionen verhängt. Laut Brenya Adjei, Geschäftsführer der gematik, gibt es „vorerst keinen rechtlichen Druck auf Software-Anbieter oder Pflegeanbieter" [2]. Ohne Anbindung an die TI bleiben jedoch zentrale digitale Prozesse für die betroffenen Einrichtungen unerreichbar.
Die Verpflichtung zur Anbindung gilt bundesweit für alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland, sowohl für stationäre Pflegeheime als auch für ambulante Pflegedienste [11][2]. Während Krankenhäuser und Apotheken bereits länger angebunden sind, bleibt der Anschluss für Berufsgruppen wie Hebammen und Physiotherapeuten weiterhin freiwillig [8][9].
Eine Ausnahme bilden Hilfsmittelerbringer, die sich bereits zum 1. Januar 2026 an die TI anschließen mussten [7]. Für Pflegeeinrichtungen bedeutet dies, dass jede Einrichtung, die Pflegeleistungen nach SGB XI erbringt und mit den Pflegekassen abrechnet, angebunden sein muss.
Aktuell liegt die Beantragungsquote für die SMC-B-Karte in den meisten Bundesländern bei etwa 50 bis 60 % [2]. Viele Einrichtungen haben jedoch aufgrund von Software-Engpässen ihre Systeme noch nicht voll in Betrieb genommen. Die Umsetzung der Anforderungen lässt sich in einer übersichtlichen Checkliste zusammenfassen.
Die folgenden acht Schritte sind notwendig, um die TI-Anforderungen vollständig zu erfüllen:
| Schritt | Maßnahme | Details |
|---|---|---|
| 1. Personal | Pflegefachkraft mit eHBA benennen | Erforderlich für digitale Signaturen |
| 2. Identifikation | eHBA und SMC‑B über eGBR beantragen | Verwaltungsgebühr: je 40 Euro [3][7] |
| 3. Konnektivität | Internetverbindung prüfen, Konnektor oder TI‑Gateway auswählen | Cloud-basiert oder vor Ort |
| 4. Hardware | E‑Health‑Kartenterminal und VPN‑Zugang beschaffen | Zum Einlesen der eGK |
| 5. Kommunikation | KIM‑Anbieter beauftragen, KIM‑Adresse einrichten | Für sichere Kommunikation per E-Mail |
| 6. Software | Pflegesoftware auf TI‑Kompatibilität aktualisieren | Unterstützung für ePA, eRezept, eMP erforderlich |
| 7. Verschlüsselung | ECC‑Standard sicherstellen | Ab 2026 verpflichtend [5] |
| 8. Finanzierung | Nachweis der Inbetriebnahme einreichen | Voraussetzung für die TI‑Pauschale [11] |
Hinweis: Ab dem Jahr 2026 ist ausschließlich die ECC-Verschlüsselung (Elliptic Curve Cryptography) zulässig. Ältere Konnektoren und Karten müssen daher eventuell ersetzt werden [5]. Zudem sind die SMC-B-Karten und eHBA-Zertifikate nur fünf Jahre gültig und müssen rechtzeitig erneuert werden [7][5].
Um die volle TI-Pauschale zu erhalten, müssen Pflegeeinrichtungen alle verpflichtenden Anwendungen unterstützen: ePA (Elektronische Patientenakte), KIM, eMP (Elektronischer Medikationsplan) und eRezept [5][6]. Fehlt eine dieser Anwendungen, wird die Pauschale halbiert. Werden mehrere nicht genutzt, entfällt sie vollständig [5].
Einrichtungen, die von kirchlichen Trägern wie Caritas oder Diakonie betrieben werden, sollten prüfen, ob sie über ökumenische Plattformen wie die WGKD Rahmenverträge für TI-Dienste nutzen können [11].
Für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) benötigen Pflegeeinrichtungen ausschließlich gematik-zertifizierte Hardware. Dazu zählt unter anderem ein E-Health-Kartenterminal, wie das Cherry ST-1506. Dieses Gerät liest die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Bewohner aus und unterstützt sowohl SMC-B- als auch eHBA-Karten [13]. Die Terminals lassen sich über LAN, USB oder PoE in das Netzwerk einbinden und zentral verwalten [13].
Alle eingesetzten technischen Komponenten müssen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein, um den hohen Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit gerecht zu werden [10][8]. Zusätzlich ist ein verschlüsselter VPN-Zugang erforderlich [8][13]. Anbieter von TI-Gateways gewährleisten dabei redundante Verbindungen und eine hohe Verfügbarkeit [12].
„Nur technische Komponenten und Anwendungen, die die hohen Anforderungen in Bezug auf Datenschutz und Informationssicherheit erfüllen, werden eingesetzt." – gesund.bund.de [8]
Für die Anbindung an die TI stehen Pflegeeinrichtungen zwei Optionen zur Verfügung: der klassische Konnektor und das TI-Gateway. Der klassische Konnektor ist ein physisches Gerät, das vor Ort installiert wird und als verschlüsselter Router eine VPN-Verbindung zur TI herstellt [8][10]. Das TI-Gateway hingegen nutzt zentrale Highspeed-Konnektoren (HSK), die in großen Rechenzentren betrieben werden. Dadurch entfällt die Notwendigkeit einer lokalen Hardware [8][9].
| Merkmal | Klassischer Konnektor | TI-Gateway |
|---|---|---|
| Standort | Lokal, in der Einrichtung [8] | Zentral, im Rechenzentrum [8] |
| Hardware | Erfordert ein physisches Gerät | Keine lokale Hardware notwendig [8][9] |
| Skalierbarkeit | Begrenzte Kapazität vor Ort | Hohe Skalierbarkeit durch HSK [1] |
| Mobilität | Stationär, netzwerkgebunden | Standortunabhängig und mobil [1] |
| Wartung | Verantwortung der Einrichtung | Wartung erfolgt durch den Anbieter [12] |
| Sicherheitskonzept | Geschlossenes Netzwerk/VPN | Zero-Trust-Architektur [1] |
Das TI-Gateway ist ein wichtiger Schritt hin zur TI 2.0, die auf einer „Zero Trust“-Architektur basiert. Diese ermöglicht nicht nur einen flexibleren Zugriff, sondern bietet auch ein robustes Sicherheitskonzept [1]. Besonders Einrichtungen mit begrenzten IT-Ressourcen vor Ort profitieren von dieser Lösung, da Wartung und Updates vollständig vom Anbieter übernommen werden [8].
„Der Zero-Trust-Ansatz ist eine zentrale strategische Zukunftsinvestition in die Grundarchitektur der Telematikinfrastruktur und wird gleichzeitig der Kern einer zukünftigen TI 2.0 sein." – Holm Diening, Chief Security Officer bei gematik [1]
Nach der Wahl der Anbindungsvariante erfolgt die Integration in die bestehende IT-Landschaft. Die TI muss mit den Pflegedokumentations- und Verwaltungssystemen der Einrichtung kompatibel sein, um Anwendungen wie KIM oder elektronische Arztbriefe nutzen zu können [8][13]. Vor der Implementierung sollten Einrichtungen sicherstellen, dass ihre aktuelle Software die Anforderungen des TI-Gateways erfüllt [12].
Für den Zugriff auf Patientendaten wird ein eHBA für jeden autorisierten Mitarbeiter benötigt. Dieser ist notwendig, um Daten einsehen oder bearbeiten zu können [10][8]. Ebenso sollten Einrichtungen prüfen, ob ihre Arbeitsplätze über ausreichend LAN- oder USB-Anschlüsse für die Kartenterminals verfügen. Alternativ können PoE-fähige Switches eingesetzt werden, um die Stromversorgung zu vereinfachen [13].
Die Integration von TI-Anwendungen (Telematikinfrastruktur) in den Alltag von Pflegeeinrichtungen sorgt für eine effizientere und digitalisierte Verwaltung. Diese Tools erleichtern nicht nur die Dokumentation, sondern auch die Kommunikation und Medikamentenverwaltung.
Die elektronische Patientenakte (ePA) bietet eine zentrale, digitale Übersicht über die Gesundheitsdaten eines Bewohners, darunter Diagnosen, Befunde und Medikationsinformationen. Pflegeeinrichtungen haben Lesezugriff auf die in der ePA gespeicherten Daten – es sei denn, der Bewohner hat bestimmte Informationen eingeschränkt – und können zusätzlich Dokumentationen hinzufügen, die für die Pflege relevant sind [7].
Ein eGK-Scan (elektronische Gesundheitskarte) ermöglicht standardmäßig einen 90-tägigen Zugriff auf die ePA. Änderungen am Zugriff können über die Krankenkassen-App vorgenommen werden [7]. Die ePA ist außerdem mit der elektronischen Medikationsliste (eML) verknüpft, die automatisch aktualisiert wird, sobald digitale Rezepte ausgestellt werden. Dadurch hat das Pflegepersonal stets den aktuellen Überblick über die Medikation [7].
„Umso mehr Informationen wir über den Pflegebedürftigen haben, umso zielgenauer können wir unser Leistungsangebot erstellen." – Peter Rötzel, Leiter Seniorendienst Rötzel [3]
Praxistipp: Scannen Sie die eGK der Bewohner regelmäßig bei der Aufnahme oder spätestens alle 90 Tage, um einen durchgängigen Zugriff auf die ePA-Daten sicherzustellen [7]. Nutzen Sie die elektronische Medikationsliste, um Ihre interne Pflegedokumentation abzugleichen und potenzielle Fehler bei der manuellen Übertragung zu vermeiden [7].
Während die ePA die Pflegeübersicht verbessert, bietet KIM eine sichere Möglichkeit, mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen zu kommunizieren.
KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ermöglicht Pflegeeinrichtungen den sicheren Austausch von Nachrichten und Dokumenten mit Ärzten, Apotheken und Krankenkassen. Dank Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfüllt KIM die hohen Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) [8][10]. Ab 2026 wird KIM auf den moderneren ECC-Verschlüsselungsstandard (Elliptic Curve Cryptography) umgestellt [5].
Um KIM nutzen zu können, benötigen Einrichtungen einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für mindestens eine Person, um die SMC-B-Karte zu beantragen [3][7]. Danach muss ein Vertrag mit einem zertifizierten KIM-Anbieter abgeschlossen werden, um KIM-Adressen zu erhalten. Diese Adressen werden im zentralen TI-Verzeichnisdienst (VZD) registriert, damit andere Akteure die Einrichtung finden können [7].
Hinweis: Verwenden Sie separate KIM-Adressen für verschiedene Abteilungen oder Wohnbereiche, um die Organisation eingehender Nachrichten zu erleichtern [7]. Eine direkte Integration von KIM in Ihre Pflegesoftware hilft, Medienbrüche zu vermeiden und ermöglicht eine effiziente Kommunikation direkt aus dem Dokumentationssystem [3][5].
Neben der sicheren Kommunikation erleichtern digitale Rezepte den Verwaltungsaufwand und verbessern die Medikamentenversorgung.
Pflegeeinrichtungen können über KIM Folgeverordnungen bei Ärzten anfordern und E-Rezept-Tokens digital empfangen [3]. Im Rahmen bestehender Heimversorgungsverträge ist es möglich, E-Rezepte direkt an eine Apotheke weiterzuleiten, sofern der Bewohner oder sein Vertreter zustimmt [7]. Der elektronische Medikationsplan (eMP) und die elektronische Medikationsliste (eML) in der ePA bieten eine übersichtliche und stets aktuelle Darstellung der verordneten Medikamente. Dies minimiert Fehler bei der Vorbereitung und Verabreichung [3][7].
Auch die Abrechnung von Pflegeleistungen nach SGB XI (z. B. § 36, § 39, § 45b) kann bereits über KIM erfolgen. Ab dem 1. Dezember 2026 wird dieses Verfahren für alle Einrichtungen verpflichtend, und papierbasierte Abrechnungen werden nicht mehr akzeptiert [4][7]. Bis Juli 2025 hatten bereits etwa 60 % der Pflegeeinrichtungen die benötigten TI-Zugangskarten (SMC-B) beantragt [2].
Empfehlung: Überprüfen Sie bestehende Heimversorgungsverträge mit Apotheken und ergänzen Sie diese, um die direkte digitale Übermittlung von E-Rezepten zu ermöglichen [7]. Schulen Sie Ihr Verwaltungspersonal rechtzeitig, um auf die Umstellung im Dezember 2026 vorbereitet zu sein, wenn papierbasierte Abrechnungen für SGB-XI-Leistungen nicht mehr zulässig sind [4].
Die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) erfordert ein strukturiertes Vorgehen in drei klar definierten Phasen: Vorbereitung, Installation und laufender Betrieb. Mit der verpflichtenden Anbindung im ambulanten Bereich wird 2026 ein entscheidendes Jahr für die vollständige Implementierung in allen Einrichtungen [13][2]. Hier finden Sie eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Bevor Sie mit der Bestellung der notwendigen Hardware beginnen, benötigen Sie zwei essenzielle Komponenten: den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für mindestens eine Person und die Institutionskarte (SMC‑B) für Ihre Einrichtung. Diese beantragen Sie über das Portal des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR). Planen Sie genügend Zeit ein, da die Bearbeitungszeiten stark variieren können und dadurch Verzögerungen entstehen könnten [2].
„Die Bearbeitungszeiten bei den Vertrauensdienstanbietern und dem elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) haben sich sehr unterschiedlich gestaltet, was sich spürbar auf Planung und Umsetzung ausgewirkt hat." – Bertram Grabert-Naß, stellvertretender Geschäftsführer DBfK Nordwest [2]
Ein weiterer wichtiger Punkt: Überprüfen Sie frühzeitig die Kompatibilität Ihrer bestehenden Software. Kontaktieren Sie Ihren Anbieter, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Module für KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und die elektronische Patientenakte (ePA) verfügbar sind. Vereinbaren Sie zudem rechtzeitig einen Installationstermin [2].
Vergessen Sie nicht, die Kostenerstattung zu beantragen. Über das Antragsportal des GKV-Spitzenverbands können Sie sowohl Einmal- als auch laufende Betriebskosten geltend machen. Die Refinanzierung erfolgt über eine TI‑Pauschale, die in der Finanzierungsvereinbarung zwischen Pflegeverbänden und der GKV geregelt ist [13][2]. Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, können Sie mit der Installation und Schulung beginnen, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.
Nachdem Sie den eHBA und die SMC‑B erhalten haben, können Sie die zertifizierten Komponenten bestellen. Dazu gehören:
Achten Sie darauf, dass die Terminals über Fernverwaltungsfunktionen wie eine REST‑API verfügen. Diese erleichtern die zentrale Einrichtung und Überwachung [13].
Die Komponenten sollten ausschließlich über eine sichere Lieferkette von zugelassenen Partnern bezogen werden, die für eine fachgerechte Lagerung und Auslieferung sorgen [13]. Nach der Installation empfiehlt es sich, das System zunächst in einem Testbetrieb zu prüfen, bevor Sie vollständig umstellen. Schulungsmaterialien und Checklisten von gematik können Ihnen dabei helfen, Ihr Team auf die neuen Arbeitsabläufe vorzubereiten [2].
Ein besonders wichtiger Schritt ist die Einrichtung von KIM. Diese ermöglicht eine sichere digitale Kommunikation mit Ärzten und Apotheken und hilft, den Einsatz von Papier und Fax deutlich zu reduzieren [2].
Nach der Inbetriebnahme ist eine regelmäßige Pflege der Systeme entscheidend. Dazu gehören:
Ihr Pflegesoftware-Anbieter ist Ihre erste Anlaufstelle, falls es zu technischen Problemen kommt [13]. Achten Sie darauf, dass dieser regelmäßig Updates für KIM, ePA und E‑Rezepte bereitstellt, damit alle Module reibungslos funktionieren [2]. Die laufenden Kosten werden über die TI‑Pauschale gedeckt, allerdings berichten einige Einrichtungen, dass die refinanzierten Beträge nicht immer ausreichen, um die aktuellen Marktpreise abzudecken [2].
Langfristig sollten Sie den Übergang zur TI 2.0 im Blick behalten. Diese setzt auf eine Zero-Trust-Architektur und ermöglicht flexiblere, mobile und cloudbasierte Arbeitsweisen [1].
Die Telematikinfrastruktur (TI) verarbeitet hochsensible Gesundheitsdaten von rund 70 Millionen Versicherten [15]. Um die Vertraulichkeit, Authentizität und Integrität der Patientendaten zu gewährleisten, sind sowohl technische Voraussetzungen als auch klar definierte organisatorische Prozesse erforderlich [15]. Diese Maßnahmen schützen nicht nur die Daten, sondern sorgen auch für einen reibungslosen Ablauf in der Pflege.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt in Artikel 32 vor, dass „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen“ (TOMs) getroffen werden müssen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten [14].
„Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, einschließlich unter anderem [...] der Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten.“ – DSGVO Artikel 32 [14]
Der Zugang zur TI erfolgt durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung: Mitarbeitende benötigen eine Smartcard (eHBA oder SMC-B) sowie eine PIN [10][8]. Der Austausch medizinischer Dokumente erfolgt ausschließlich über KIM, ein verschlüsseltes E-Mail-System innerhalb der TI [10]. Zudem werden alle Daten ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert [8].
Es ist wichtig, regelmäßig die Gültigkeit der eingesetzten Karten sowie die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu überprüfen, wie es die DSGVO fordert [14][10][8].
Neben technischen Sicherheitsvorkehrungen sind auch klare interne Abläufe unverzichtbar. Mitarbeitende mit Zugriff auf Patientendaten dürfen diese nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten [14]. Jede Pflegekraft benötigt einen eigenen eHBA, damit nachvollziehbar bleibt, wer welche Daten erstellt, geändert oder eingesehen hat [10][8]. Die SMC-B dient dabei der Identifikation der Einrichtung als vertrauenswürdiger Teilnehmer [10].
Zugriffe auf die elektronische Patientenakte (ePA) oder Notfalldaten setzen die ausdrückliche Zustimmung des Patienten voraus, die entweder durch das Scannen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder über eine App erteilt wird [8]. Um die DSGVO-Vorgaben einzuhalten, sollten Faxgeräte und Standard-E-Mails durch das KIM-System ersetzt werden – zum Beispiel für den Versand von Laborbefunden, Diagnosen oder Überleitungsberichten [11][8].
Regelmäßige Schulungen zu neuen Prozessen und der TI 2.0 „Zero Trust“-Architektur sind essenziell, um das Team auf dem neuesten Stand zu halten [1].
Kommt es zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, muss die zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden, informiert werden [16]. Externe Dienstleister sind verpflichtet, solche Vorfälle sofort an die Einrichtung zu melden [16].
Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn die Verletzung voraussichtlich kein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt [16]. Dennoch müssen alle Vorfälle intern dokumentiert werden – einschließlich der Fakten, Auswirkungen und ergriffenen Maßnahmen [16].
| Pflichtangabe in der Meldung | Beschreibung |
|---|---|
| Art der Verletzung | Beschreibung des Vorfalls, inklusive Kategorien und Anzahl betroffener Personen/Datensätze [16] |
| Kontaktinformationen | Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer anderen zuständigen Stelle [16] |
| Folgen | Darstellung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung [16] |
| Abhilfemaßnahmen | Maßnahmen zur Behebung der Verletzung und zur Minderung negativer Auswirkungen [16] |
Es sollte eine klare Kontaktperson benannt werden – idealerweise der Datenschutzbeauftragte –, um im Ernstfall die Meldung zu koordinieren [16]. Regelmäßige Überprüfungen und Schulungen helfen dabei, das Team auf mögliche Datenpannen vorzubereiten und die hohen Sicherheitsstandards für medizinische Daten zu wahren [9][15].
Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist seit dem 01.07.2025 verpflichtend. Daher sollten Sie jetzt aktiv werden: Beantragen Sie die SMC‑B‑Karte und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), überprüfen Sie die Kompatibilität Ihrer Software mit Ihrem Anbieter und stellen Sie sicher, dass Ihre technische Infrastruktur den Anforderungen entspricht [11][2]. Eine zügige Umsetzung dieser Schritte hilft, Verzögerungen zu vermeiden.
Rechnen Sie mit mehreren Monaten von der Beantragung bis zur vollständigen Inbetriebnahme [4]. Es ist sinnvoll, eine Person als TI-Koordinator zu benennen, die sich um Anträge, Terminabsprachen und Schulungen kümmert. Zur Unterstützung können Sie die Schulungsmaterialien der Gematik nutzen, um Ihr Team auf die neuen digitalen Prozesse vorzubereiten [2].
Vergessen Sie nicht, rechtzeitig den Nachweis für die technische Inbetriebnahme zu beantragen. Nur so sichern Sie sich die TI-Pauschale und können sich gleichzeitig auf die verpflichtende elektronische Abrechnung ab Dezember 2026 einstellen [11][4].
Mit Anwendungen wie KIM, der elektronischen Patientenakte (ePA) und digitalen Rezepten können Sie nicht nur Ihre internen Abläufe effizienter gestalten, sondern auch die Qualität der Versorgung verbessern [11]. Je früher Sie starten, desto mehr Zeit haben Sie für eine reibungslose Einführung.
Pflegeeinrichtungen in Deutschland stehen vor einer wichtigen Frist: Bis spätestens Juli 2025 müssen sie an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein, da diese ab dann verpflichtend wird. Um diesen Übergang erfolgreich zu meistern, sind mehrere Schritte notwendig:
Eine frühzeitige Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen ermöglicht es Pflegeeinrichtungen nicht nur, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch Arbeitsabläufe zu optimieren und die Dokumentationsqualität zu erhöhen.
Pflegeeinrichtungen, die die gesetzliche Frist für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ignorieren, könnten mit rechtlichen Konsequenzen und finanziellen Sanktionen rechnen. Ab Juli 2025 wird die TI-Anbindung Pflicht – ein Verstoß gegen diese Vorgabe könnte dazu führen, dass Einrichtungen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Um solche Risiken zu vermeiden, ist es entscheidend, frühzeitig mit der Planung und Umsetzung der TI-Integration zu beginnen. Neben der Vermeidung von Strafen bringt die TI-Anbindung auch Vorteile: effizientere Arbeitsabläufe und eine optimierte Dokumentation, die den Alltag in Pflegeeinrichtungen deutlich erleichtern können.
Die elektronische Patientenakte (ePA) revolutioniert den Alltag in Pflegeeinrichtungen, indem sie den sicheren Austausch und die digitale Speicherung von Gesundheitsdaten ermöglicht. Pflegekräfte können so schneller auf wichtige Informationen wie Diagnosen, Testergebnisse oder Medikationspläne zugreifen. Das Ergebnis? Eine bessere Versorgung und eine reibungslosere Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsdienstleistern.
Ein weiterer Vorteil: Die ePA verringert den Verwaltungsaufwand erheblich. Dokumentationsaufgaben lassen sich digital schneller und effizienter erledigen. Dadurch bleibt mehr Zeit für das Wesentliche – die Pflege der Patientinnen und Patienten. Gleichzeitig sorgt die ePA für mehr Transparenz und stärkt eine patientenorientierte Versorgung. Pflegeeinrichtungen können so ihre Abläufe optimieren und sich besser auf die Anforderungen der Zukunft einstellen.