Maßnahmenplan nach der MD-Prüfung erstellen

07.10.2026

Praktische Anleitung für Pflegedienstleitungen: Maßnahmen, Prioritäten, Fristen, Zuständigkeiten und Wirksamkeitsprüfung nach MD‑Prüfung.

Nach der Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) erstellen Sie als Pflegedienstleitung einen Maßnahmenplan aus Prüfbericht und Maßnahmenbescheid. Akute Gefährdungen bearbeiten Sie sofort. Für jede weitere Korrektur legen Sie Zuständigkeit, Frist, Nachweis und Wirksamkeitsprüfung fest.

Ich empfehle, dabei drei Punkte klar zu trennen:

  • Feststellung und verbindliche Vorgabe: Der Prüfbericht beschreibt den Befund; der Maßnahmenbescheid legt Maßnahmen und Fristen fest.
  • Schutz und Ursachenbehebung: Sofortmaßnahmen sichern die Versorgung. Weitere Arbeitsschritte beheben die Ursachen.
  • Umsetzung und Wirkung: Eine erledigte Aufgabe ist noch kein Beleg dafür, dass sich die Versorgung verbessert hat.

Nach § 115 Abs. 2 SGB XI gibt es keine pauschale Frist zur Mängelbeseitigung. Maßgeblich ist Ihr Bescheid. Planen Sie interne Termine so, dass vor Fristablauf Zeit für die Prüfung und nötige Nachbesserungen bleibt.

Maßnahmenplan nach der MD-Prüfung: Ablauf in 6 Schritten

Maßnahmenplan nach der MD-Prüfung: Ablauf in 6 Schritten

Prüfbericht und Maßnahmenbescheid abgleichen

Gleichen Sie Prüfbericht, Stellungnahme und einen bereits vorliegenden Maßnahmenbescheid miteinander ab. Daraus entsteht die Arbeitsgrundlage für Ihren Maßnahmenplan. Notieren Sie Berichtsnummer, Prüfdatum, Eingangsdatum und Fristen. Prüfen Sie außerdem, ob Sie die Stellungnahme fristgerecht eingereicht und den Versand dokumentiert haben.

Unterscheiden Sie klar zwischen MD-Feststellung, MD-Empfehlung und Bescheidmaßnahme. Die Landesverbände der Pflegekassen legen im Bescheid die erforderlichen Maßnahmen und die angemessene Frist zur Mängelbeseitigung fest.[2] Übernehmen Sie die Bescheidmaßnahme im Wortlaut. Halten Sie die Bescheidfrist getrennt von Ihren internen Arbeitsterminen fest.

Dokumentieren Sie als Einordnung der Einrichtung, welche Feststellungen Sie anerkennen, welche Sie mit Nachweisen bestreiten und was bereits umgesetzt ist. Der ursprüngliche Befund bleibt dabei unverändert. Führen Sie diese Punkte später in separaten Zeilen des Maßnahmenplans. Sie bilden die Grundlage für die Maßnahmen und die Wirksamkeitskontrolle.

Feststellungen und Bewertungskategorien erfassen

Erfassen Sie jede Feststellung mit Seitenverweis, betroffenem Pflegeprozess, Bewohnerbezug, Risiko und zugehöriger Empfehlung oder Bescheidmaßnahme. Übernehmen Sie den Befund wörtlich oder geben Sie ihn präzise in eigenen Worten wieder. Dokumentieren Sie vermutete Ursachen getrennt davon.

Halten Sie fest, ob sich der Befund auf eine einzelne Bewohnerin oder einen einzelnen Bewohner, mehrere geprüfte Fälle oder einen übergreifenden Prozess bezieht.

Übernehmen Sie die Bewertungskategorie unverändert und verknüpfen Sie sie mit Prozess, Bewohnerbezug und Risiko.[3][4] Kategorie und Risiko bestimmen die erste Sortierung. Trennen Sie Ihre interne Risikoeinstufung von der MD-Bewertung. Anschließend ordnen Sie die Punkte nach Risiko und Frist.

Prioritäten nach Bewohnerrisiko und Fristen setzen

Legen Sie anhand der erfassten Feststellungen fest, was zuerst bearbeitet werden muss. Akute Gefahren und bereits eingetretene Schäden haben Vorrang. Danach folgen hohe Folgerisiken und wiederkehrende Prozessmängel. Berücksichtigen Sie die aktuelle Versorgungssituation, die mögliche Schwere der Folgen, die Wiederholungsgefahr und die Zahl der betroffenen Personen. Auffälligkeiten ohne erkennbares Risiko planen Sie nachrangig ein.[5]

Die Bewertungen C und D zeigen Handlungsbedarf und erhöhen die Dringlichkeit, bestimmen die Reihenfolge aber nicht allein. Auch bei B können Maßnahmen nötig sein, wenn sich die Lage verschlechtert. A erfordert normalerweise keine Korrekturmaßnahme.[3]

Prüfen, welche Maßnahmen nicht warten können

Prüfen Sie bei jedem Befund kurz, ob aktuell eine Gefahr besteht oder bereits ein Schaden eingetreten ist. Klären Sie, welche Bewohnerinnen und Bewohner betroffen sind und ob weitere gefährdet sein könnten. Prüfen Sie auch mögliche Ursachen: Sind Zuständigkeiten oder Übergaben unklar? Fehlen Risikoeinschätzungen? So können Sie entscheiden, ob neben dem individuellen Schutz auch Abläufe korrigiert werden müssen und welche Punkte zuerst in die Maßnahmenplanung gehören.[5][6]

Bei aktueller Gefährdung leiten Sie geeignete Schutzmaßnahmen ein. Warten Sie nicht auf den Maßnahmenbescheid, interne Freigaben oder die fertige Tabelle. Veranlassen Sie eine fachliche Einschätzung. Dokumentieren Sie die Schutzmaßnahme, die verantwortliche Person, den Zeitpunkt und das Ergebnis getrennt von der dauerhaften Ursachenbehebung. Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) verlangen, Risiken anhand der individuellen Versorgungssituation zu beurteilen.[5]

Gleichen Sie anschließend die fachliche Dringlichkeit mit der Frist im Maßnahmenbescheid ab. Eine spätere Frist ist kein Grund, notwendige Schutzmaßnahmen aufzuschieben. Legen Sie für die dauerhafte Korrektur einen internen Termin vor Fristablauf fest. Wenn sich eine Überschreitung abzeichnet, informieren Sie die Leitung. Dokumentieren Sie die Gründe und Zwischenmaßnahmen und stimmen Sie das weitere Vorgehen mit der zuständigen Stelle ab.[5] Übertragen Sie die Priorisierung anschließend in konkrete Maßnahmen, Zuständigkeiten und Fristen der Maßnahmenplantabelle.

Maßnahmen, Verantwortliche und Fristen festlegen

Überführen Sie die priorisierten Feststellungen in konkrete Arbeitspakete. Halten Sie für jede Feststellung fest, was sich ändern soll, welcher Prozess oder welche Bewohnerinnen und Bewohner betroffen sind und wer die Verantwortung übernimmt – einschließlich Vertretung. Legen Sie außerdem Fristen, Prüfkriterien und Nachweise fest.

Planen Sie Sofortkorrektur, Ursachenanalyse, Anleitung und Nachprüfung als getrennte Arbeitsschritte. Der QM-Plan steuert organisatorische Korrekturen. Er ersetzt nicht den individuellen Pflegeplan mit personenbezogenen Risiken, Zielen, Maßnahmen und Evaluationen. Nehmen Sie personenbezogene Angaben nur auf, wenn sie nötig sind, und beschränken Sie den Zugriff.

Maßnahmen prüfbar formulieren

Beschreiben Sie das Ergebnis, das Sie überprüfen wollen, statt nur eine Absicht zu nennen. Fachliche Prüfkriterien finden Sie im DNQP-Expertenstandard zur Dekubitusprophylaxe und in den zugehörigen Auditmaterialien: systematische Risikoeinschätzung, individuelle Planung, Durchführung und Evaluation. Prüfen Sie diese Schritte im Zusammenhang. Eine dokumentierte Schulung allein belegt noch keine veränderte Versorgung.

Beispieltext: Bis zum 15.11.2026 prüft die Wohnbereichsleitung die Dekubitusrisiko- und Hauteinschätzung für alle betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner und veranlasst die nötigen Anpassungen in der Pflegeplanung.

Gehen Sie bei den weiteren Feststellungen im Maßnahmenplan ebenso vor.

Eine Maßnahmenplantabelle nutzen

Die folgende Tabelle unterstützt Sie bei der internen QM-Planung. Sie enthält Beispielzeilen und ist kein amtliches Formular. Ergänzen Sie die genaue Fundstelle und die Vorgaben des Maßnahmenbescheids. Weisen Sie interne Fristen und die Bescheidsfrist getrennt aus. Nach § 115 Absatz 2 SGB XI legen die zuständigen Landesverbände der Pflegekassen die erforderlichen Maßnahmen und eine angemessene Frist fest.[2]

Feststellung und Fundstelle Kategorie und Risiko Maßnahme Verantwortlich Interne Frist Bescheidsfrist Wirksamkeitsprüfung Nachweis Status
Fehlende aktuelle Dekubitusrisiko- und Hauteinschätzung bei mehreren Bewohnerinnen und Bewohnern, Prüfbericht S. 8 Bewohnergefährdung, hoch Betroffene Dokumentationen prüfen, Einschätzungen fachgerecht aktualisieren und individuelle Prophylaxemaßnahmen im Pflegeplan festlegen Wohnbereichsleitung 15.11.2026 Laut Bescheid ergänzen Pflegedienstleitung (PDL) prüft 10 zufällig ausgewählte Akten und gleicht Planung, Durchführung und Evaluation ab Stichprobenprotokoll, aktualisierte Pflegeplanung offen
Uneinheitliche Durchführung der Druckentlastung, Prüfbericht S. 9 Prozessrisiko, mittel Verfahrensregelung zu Zuständigkeiten, Hilfsmitteln und Übergaben überarbeiten und im Team besprechen QM-beauftragte Person 30.11.2026 Laut Bescheid ergänzen Beobachtung von 5 Versorgungssituationen und Aktenprüfung nach 4 Wochen Freigegebene Verfahrensregelung, Unterweisungsnachweis, Auditbogen offen
Evaluation der Prophylaxemaßnahmen nicht nachvollziehbar, Prüfbericht S. 10 Nachweis- und Qualitätsrisiko, mittel Dokumentationsanforderungen anhand eines Fallbeispiels erläutern und nach 6 Wochen erneut prüfen PDL 31.12.2026 Laut Bescheid ergänzen Vergleichende Stichprobe aus demselben Wohnbereich Schulungsnachweis, Auditbericht, Maßnahmenstatus offen

Die Termine und Stichprobengrößen sind Planungsbeispiele, keine fachlich vorgeschriebenen Mindestwerte.

Im nächsten Schritt dokumentieren Sie die Umsetzung fortlaufend und prüfen die Wirkung der Maßnahmen.

Umsetzung dokumentieren und Ergebnisse prüfen

Nach der Planung prüfen Sie regelmäßig die Umsetzung. Erfassen Sie Umsetzungsstatus und Prüfergebnis getrennt. Eine geänderte Verfahrensanweisung ist zunächst ein Teilschritt. Prüfen Sie auch, ob sie fristgerecht eingeführt wurde, im Pflegealltag angewendet wird und das festgestellte Defizit behebt.

Ordnen Sie jeder Maßnahme einen passenden Nachweis zu. Dokumentieren Sie das Prüfdatum, die prüfende Person und das Ergebnis. Bei versorgungsbezogenen Defiziten gleichen Sie die Dokumentation mit Beobachtungen oder einem Fachgespräch ab. Unterlagen allein reichen dafür nicht aus.

Beschränken Sie bewohnerbezogene Nachweise auf die erforderlichen Angaben. Stellen Sie gemäß Ihren internen Datenschutzvorgaben sicher, dass nur berechtigte Personen darauf zugreifen können.

Kontrolltermine festlegen und offene Maßnahmen eskalieren

Ergänzen Sie im Maßnahmenplan die Umsetzungsfrist um einen Termin zur Wirksamkeitsprüfung. Halten Sie fest, wer Fristüberschreitungen oder unwirksame Maßnahmen an die Pflegedienstleitung (PDL) meldet und ab wann die Einrichtungsleitung informiert wird. Bei unmittelbarer Gefährdung von Bewohnerinnen und Bewohnern handeln Sie sofort: Leiten Sie Schutzmaßnahmen ein und informieren Sie die Leitung, ohne den Kontrolltermin abzuwarten.

Schließen Sie eine Maßnahme erst ab, wenn die dokumentierte Prüfung dies rechtfertigt. Wirkt sie nur teilweise, halten Sie das verbleibende Defizit fest. Legen Sie die nächste Maßnahme, die Zuständigkeit und den nächsten Kontrolltermin fest.

Besprechen Sie die Ergebnisse im Qualitätsmanagement (QM) und passen Sie Abläufe, Schulungen und Audits entsprechend an. Die dokumentierten Ergebnisse fließen in die Qualitätssicherung und die Freigabe des Maßnahmenplans ein.[1][7]

Maßnahmenplan prüfen und freigeben

Gleichen Sie den Maßnahmenplan nach der Wirksamkeitsprüfung und vor der Freigabe durch die Pflegedienstleitung (PDL) erneut mit Prüfbericht und Bescheid ab. Ordnen Sie jeden Befund der passenden Fundstelle zu. Kennzeichnen Sie, ob ein Einzelfall oder ein strukturelles Problem vorliegt.

Ihre Übergabe-Checkliste enthält:

  • Fundstelle und Bewertung des Befunds
  • konkrete Maßnahme, zuständige Person und verbindliche Frist
  • erforderliche Sofortmaßnahmen
  • Nachweis in Akte, Protokoll oder Verfahrensanweisung
  • Termin und Methode der Wirksamkeitsprüfung
  • offene Punkte, aktuellen Status und Eskalationsweg

Bei der Freigabe prüft die PDL, ob die Termine für Rückmeldung oder Einreichung getrennt vom Umsetzungstermin erfasst sind und alle Fristen korrekt zugeordnet wurden. Maßgeblich sind die Vorgaben im jeweiligen Bescheid. § 115 SGB XI regelt die Maßnahmen bei Qualitätsmängeln.

Die PDL dokumentiert die Planfreigabe mit Datum und Freigabevermerk. Halten Sie Änderungen mit Begründung fest und benennen Sie die Person, die den Statusbericht vorbereitet. Prüfen Sie anschließend die verwendeten Quellen und Verweise.

Prüfen Sie vor der Veröffentlichung einer Vorlage die geltenden Fassungen von § 113, § 114, § 114a und § 115 SGB XI. Prüfen Sie auch die für die stationäre Pflege einschlägigen Unterlagen beim GKV-Spitzenverband und beim Medizinischen Dienst Bund.

Ziehen Sie bei passenden Befunden die Expertenstandards des DNQP hinzu. Veröffentlichen Sie interne Verweise erst, nachdem Sie geprüft haben, ob die Zielseiten tatsächlich vorhanden sind.

dexter.qm kann vorhandene Pflegedaten auf Hinweise zu QM-Handlungsbedarf prüfen. Die fachliche Bewertung und Freigabe bleibt bei der Einrichtung.

FAQs

Was tun, wenn ich eine MD-Feststellung bestreite?

Prüfen Sie den strittigen Befund anhand des vollständigen Prüfberichts. Die öffentliche Qualitätsdarstellung zeigt nur einen Teil der Ergebnisse. Klären Sie, welche Bewohnerinnen und Bewohner betroffen sind, welches Risiko besteht und welche Ursachen infrage kommen.

Halten Sie für festgestellte Defizite konkrete Maßnahmen, Zuständigkeiten und verbindliche Fristen im Maßnahmenplan fest. Dokumentieren Sie auch, wie und wann Sie die Wirksamkeit der Maßnahmen prüfen. Bei D-Befunden sind sofortige Sicherungsmaßnahmen erforderlich.

Wie wähle ich passende Stichproben für die Wirksamkeitsprüfung?

Richten Sie sich nach den Befunden, dem Bezug zu den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern und den Risiken im vollständigen internen Prüfbericht. Prüfen Sie, ob die Defizite nur in Einzelfällen, bei mehreren Bewohnerinnen und Bewohnern oder in bestimmten Schichten auftreten. Berücksichtigen Sie diese Muster bei der Auswahl Ihrer Stichproben.

Halten Sie fest, wie und wann Sie die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen.

Muss ich den Maßnahmenplan bei den Pflegekassen einreichen?

Aus diesen Angaben geht nicht hervor, ob Sie den Maßnahmenplan bei den Pflegekassen einreichen müssen. Den Nachweis der Umsetzung und die Evaluation dokumentieren Sie in Ihrem internen Qualitätsmanagement (QM).

Leiten Sie aus den C- und D-Befunden im Prüfbericht Prioritäten und konkrete Maßnahmen ab. Halten Sie Sofortmaßnahmen, Ursachenanalyse, Verantwortliche und Fristen schriftlich fest. Dokumentieren Sie außerdem nachvollziehbar, wie Sie die Wirksamkeit der Maßnahmen prüfen. Auch die individuelle Tagesstruktur und Maßnahmenplanung gehören in die schriftliche Dokumentation.

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