Von BESA zu interRAI LTCF: Zeitplan und Vorbereitung

Checkliste: Kantonsfristen klären, 6 Monate Vorlauf, Schulungen, Testassessments und SOMED‑Daten vorbereiten.
Für Schweizer Pflegeheime mit BESA steht die Umstellung auf interRAI LTCF bis spätestens Mitte 2028 an. Ich empfehle Ihnen, zuerst die kantonalen Vorgaben zu klären und anschließend vom ersten Abrechnungstermin zurückzuplanen. BESA QSys sieht dafür mindestens sechs Monate vor. Im Kanton Thurgau ist interRAI LTCF bereits ab 01.01.2027 obligatorisch. 1
Für Ihre Planung heißt das: Zuständigkeiten festlegen, Schulungen und Testassessments terminieren sowie Abrechnung und Pflegedokumentation vorbereiten. Bei einem unterjährigen Wechsel sollten Sie außerdem die Aufbereitung der SOMED-Daten von Anfang an einplanen.
BESA zu interRAI LTCF: Fristen und Umstellungsplan
Bis spätestens Mitte 2028 umstellen und mindestens 6 Monate einplanen
Einrichtungen, die BESA nutzen, müssen spätestens Mitte 2028 umstellen. Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung vom zuständigen Kanton bestätigen, welcher Wechseltermin dort zulässig ist. 1
BESA QSys empfiehlt, zwischen der Entscheidung und der ersten Abrechnung mit interRAI LTCF mindestens 6 Monate einzuplanen. Rechnen Sie dafür vom geplanten ersten Abrechnungstermin zurück. Berücksichtigen Sie Schulungen, Testassessments und die Vorbereitung der Abrechnung. 1
Kantonale Vorgaben vor der Terminwahl klären
Die Vorgaben für den Wechsel unterscheiden sich je nach Kanton. BESA QSys nennt folgende Regelungen: 1
| Kanton | Vorgabe oder Wechselmöglichkeit |
|---|---|
| Thurgau (TG) | interRAI LTCF ist ab 01.01.2027 obligatorisch. |
| AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, UR, VS, ZG, ZH | Der Wechsel ist laut BESA QSys derzeit möglich. |
Wo der Wechsel zugelassen ist, können Sie zu jedem Monatsbeginn umstellen. 1
Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung vom zuständigen Kanton bestätigen, ob der Wechsel zugelassen ist, welche verbindliche Frist gilt und welche Anforderungen die erste Abrechnung erfüllen muss.
Erst danach legen Sie den Projekttermin fest und planen Schulung, Testassessments und erste Abrechnung.
Umstellung bis zur ersten Abrechnung planen
Nach der kantonalen Freigabe planen Sie die Umstellung bis zur ersten Abrechnung in klaren Schritten.
Verantwortung zuweisen und Umstellungstermin bestätigen
Benennen Sie eine Projektleitung, die Fragen, Termine und Zuständigkeiten koordiniert. Bestätigen Sie den Termin für die Umstellung.
Schulungen und Testassessments einplanen
Planen Sie Schulungen für die beteiligten Mitarbeitenden ein. Anschließend führen Sie Testassessments durch, um die Einschätzung probeweise anzuwenden. [1] Danach bereiten Sie die erste Abrechnung vor.
Erste Abrechnung starten und Ablauf auswerten
Legen Sie vor dem Start fest, wer die erste Abrechnung vorbereitet und prüft. Werten Sie anschließend die Abrechnung und den Ablauf aus. Klären Sie offene Punkte sofort.
SOMED-Daten bei einem unterjährigen Wechsel vorbereiten
Wenn Sie im laufenden Jahr wechseln, müssen Sie die Daten für die SOMED-Statistik gesondert vorbereiten. ARTISET und BESA QSys stellen dafür das Excel-Hilfsmittel BESA2RAI bereit. Es bereitet Daten aus dem ERP-System für die SOMED-Statistik auf und ermöglicht den erneuten Import. Das Hilfsmittel dient ausschließlich der Statistik, nicht der Bedarfsabklärung oder Abrechnung. 3
Die SOMED-Statistik lässt pro Kalenderjahr nur ein Einstufungssystem zu. Wählen Sie im Umstellungsjahr deshalb weiterhin BESA. Die Pflegeminuten werden für dieses Jahr mit dem Durchschnittswert der jeweiligen Pflegestufe importiert. 3
Legen Sie vor dem Wechsel fest, wer die SOMED-Daten aufbereitet, prüft und einreicht. Wenn Sie eine Lizenz für die betriebswirtschaftlichen Instrumente besitzen, finden Sie BESA2RAI im geschützten Lizenzbereich von ARTISET. 3
Klare Zuständigkeiten für die Pflegedokumentation festlegen
Nach der Terminplanung und Schulung steht die laufende Pflegedokumentation im Mittelpunkt. interRAI LTCF nutzt Beobachtungen aus den letzten Tagen. Die Dokumentation bildet damit die Grundlage für die Bedarfsabklärung. interRAI
Legen Sie fest, wer die Daten erfasst und wer sie prüft. Übertragen Sie die Datenerfassung und Dokumentation den zuständigen LTCF-Koordinatorinnen und -Koordinatoren. Benennen Sie außerdem eine Person, die die Angaben auf Plausibilität prüft. BESA QSys
Halten Sie die Fristen in einer zentralen Übersicht fest und bestimmen Sie eine Person für die Fristenkontrolle. Die im Schweizer Kontext genannten Vorgaben sehen Bedarfsabklärungen weiterhin innerhalb von 21 Tagen nach dem Einzug und danach mindestens alle 9 Monate vor. BFS
FAQs
Bis wann muss BESA ersetzt werden?
BESA-Institutionen müssen spätestens bis Mitte 2028 auf interRAI LTCF umstellen. Nur bis dahin sind Wartung und Support für BESA gesichert.
Je nach Kanton gelten frühere Fristen: Im Kanton Thurgau ist interRAI LTCF bereits ab dem 01.01.2027 verpflichtend. Klären Sie deshalb vor Ihrer Entscheidung mit Ihrem Kanton, welche Vorgaben für Ihre Einrichtung gelten. Planen Sie zwischen der Entscheidung und der ersten Abrechnung mit interRAI LTCF mindestens sechs Monate ein.
Kann man unterjährig wechseln?
Ja, Sie können unterjährig von BESA zu interRAI LTCF wechseln. In Kantonen ohne festgelegte Frist ist der Wechsel gemäß den Administrativverträgen zu jedem Monatsbeginn möglich. Prüfen Sie vor Ihrer Entscheidung die kantonalen Vorgaben.
ARTISET und BESA QSys stellen dafür das Excel-Hilfsmittel BESA2RAI bereit. Damit können Sie die Daten für die SOMED-Statistik aufbereiten.
Wie lange dauert die Umstellung?
Planen Sie zwischen Ihrer Entscheidung und der ersten Abrechnung mit interRAI LTCF mindestens 6 Monate ein. Prüfen Sie vor der Entscheidung die Vorgaben Ihres Kantons. BESA QSys stellt Ihnen eine Begleitperson aus dem RAI/interRAI-Schulungsteam zur Seite.
Zur Vorbereitung gehören die Projektplanung, Schulungen und Testassessments, also probeweise durchgeführte Einschätzungen des Pflegebedarfs. Anschließend folgen die Umstellung der Abrechnung und die abschließende Auswertung.
Was ändert sich für die Pflegedokumentation?
interRAI LTCF stützt sich auf Beobachtungen der letzten Tage. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Pflege fortlaufend und aktuell dokumentieren.
Die Bedarfsabklärung erfolgt weiterhin innerhalb von 21 Tagen nach dem Einzug, danach mindestens alle 9 Monate.
