Thromboseprophylaxe: pflegerische Maßnahmen im Heim

29.09.2026

Praxisleitfaden für die Pflege im Heim: Risiko einschätzen, Mobilisation, Kompression und präzise Dokumentation zur Thromboseprophylaxe.

Bei der pflegerischen Thromboseprophylaxe im Heim richte ich mich zuerst nach Mobilität, aktuellem Risiko und Gegenanzeigen. Im Alltag heißt das: Bewegung vor Routine, Kompression nur bei passender Anordnung und Trinkangebote nach ärztlicher Vorgabe. Wenn Wadenschmerz, Überwärmung, Schwellung oder glänzende Haut neu auftreten, stoppe ich die Maßnahme und hole ärztliche Rücksprache ein.

  • Zuerst einschätzen: Mobilität, Haut, Ödeme, Schmerzen, Flüssigkeitsstatus
  • Dann auswählen: Bewegungsförderung, Kompression, Trinkunterstützung
  • Dabei beobachten: Schmerzen, Erschöpfung, Hautveränderungen, Mitarbeit
  • Sauber dokumentieren: Angebot, Durchführung, Reaktion, Anpassungsbedarf

Für die stationäre Langzeitpflege zählt vor allem ein klarer Ablauf. Ich arbeite nicht schematisch, sondern nach der Lage der Bewohnerin oder des Bewohners. Die S3-Leitlinie empfiehlt eine risikobezogene Prophylaxe statt Maßnahmen für alle.

Worauf ich im Alltag achte:

  1. Mobilität prüfen
    Ich schaue, wie lange jemand sitzt oder liegt, ob Transfers gelingen und ob Gehen oder Eigenübungen möglich sind.
  2. Warnzeichen erkennen
    Dazu gehören Wadenschmerz, Druckschmerz, neue Schwellung, gespannte Haut, lokale Wärme oder eine auffällige Venenzeichnung.
  3. Gegenanzeigen mitdenken
    Vor Kompression prüfe ich zum Beispiel pAVK, dekompensierte Herzinsuffizienz, starke Ödeme, Polyneuropathie oder Hautinfektionen.
  4. Maßnahme passend planen
    Bei eingeschränkter Bewegung nutze ich einfache Übungen, begleite Wege im Alltag oder unterstütze beim Trinken.

Bei der Mobilisation hilft ein fester Rahmen. Im Beitrag werden 4 Einheiten pro Tag mit je 5 bis 10 Wiederholungen genannt, etwa Fußkreisen oder Fußspitzen anziehen und strecken. Ich achte dabei auf Schmerzfreiheit, sicheres Schuhwerk und freie Gehwege. Bei Schmerzen beende ich die Übung.

Kompression ist kein Automatismus. Sie kommt zusätzlich infrage, wenn Mobilisation allein nicht reicht und eine ärztliche Anordnung vorliegt. Dann zählt die korrekte Anwendung: morgens messen, Beine vorher hochlagern, Sitz ohne Falten prüfen und auf Zehenfarbe, Hauttemperatur, Kribbeln oder Taubheit achten.

Auch die Flüssigkeitszufuhr gehört dazu, aber nicht nach einem starren Ziel. Bei Herz- oder Nierenerkrankungen gelten oft feste Grenzen, zum Beispiel 1.500 ml pro Tag nach ärztlicher Festlegung. Ich halte daher nicht nur die Menge fest, sondern auch Angebot, Ablehnung und meine Reaktion.

Für die Dokumentation reicht „trinkt wenig“ oder „mobilisiert“ nicht aus. Besser sind kurze, prüfbare Angaben wie:

  • was ich angeboten habe,
  • wann ich es durchgeführt habe,
  • wie viel Unterstützung nötig war,
  • wie die Bewohnerin oder der Bewohner reagiert hat,
  • und ob ich den Plan anpassen muss.

So bleibt die Thromboseprophylaxe im Heim pflegerisch klar: erst einschätzen, dann gezielt handeln, danach beobachten und dokumentieren. Genau das hilft auch bei der internen Abstimmung mit PDL, QM und ärztlichem Dienst.

Thromboseprophylaxe im Heim: Einschätzen – Handeln – Dokumentieren

Thromboseprophylaxe im Heim: Einschätzen – Handeln – Dokumentieren

Wie Sie einschätzen, ob ein Bewohner pflegerische Thromboseprophylaxe benötigt

Prüfen Sie vor jeder Maßnahme die Situation der Bewohnerin oder des Bewohners einzeln. Maßgeblich sind Mobilität, Risiko und mögliche Gegenanzeigen.

Im Alltag hilft eine klare Reihenfolge: zuerst die Mobilität, danach klinische Zeichen, anschließend mögliche Kontraindikationen.

Der erste Blick gilt der Mobilität. Wie lange sitzt oder liegt die Person täglich? Kann sie selbstständig aufstehen, ein paar Schritte gehen oder bei Bewegungsübungen mitmachen? Gibt es eine Schonhaltung wegen Schmerzen? Prüfen Sie ergänzend Ödeme, den Hautzustand, gespannte oder glänzende Haut, eine erhöhte Hauttemperatur sowie bekannte Gefäßerkrankungen wie Varikosis oder chronische venöse Insuffizienz. Auch Dehydratation ist wichtig, weil sie die Blutviskosität erhöht und den Blutfluss verlangsamt [1].

Besteht der Verdacht auf eine Thrombose, handeln Sie ohne Verzögerung. Bei Wadenschmerzen, Druckschmerz an der Fußsohle, auffälliger oberflächlicher Venenzeichnung, lokaler Überwärmung sowie gespannter oder glänzender Haut holen Sie umgehend ärztliche Rücksprache ein. Keine Massagen oder kein Ausstreichen der Venen [2].

Heparin und DOAKs werden ärztlich verordnet. Die Einschätzung aus der Pflege liefert dafür eine wichtige Grundlage.

Die folgende Prüfliste fasst die Punkte zusammen, die Sie vor der Auswahl einer Maßnahme prüfen sollten.

Was Pflegefachkräfte vor der Maßnahmenauswahl prüfen sollten

Kategorie Zu prüfende Faktoren
Funktionell Aktuelle Mobilität, Transferfähigkeit, Fähigkeit zu Eigenübungen
Klinisch Wadenschmerz, Druckschmerz an der Fußsohle, Dehydratation, Ödeme, Hautzustand, Hauttemperatur
Anamnese/Medizin Kürzliche Operationen, vor allem an Hüfte, Knie oder Abdomen, bekannte Gefäßerkrankungen, Herzinsuffizienz, akute Erkrankungen, Medikamente wie Kortison oder Diuretika
Mitarbeit Mitarbeit bei Übungen, Bedarf an Anleitung

Wenn Kompression geplant ist, prüfen Sie pAVK, dekompensierte Herzinsuffizienz, ausgeprägte Ödeme und Polyneuropathie [2].

Auf dieser Grundlage wählen Sie danach Mobilisation, Kompression oder Unterstützung bei der Flüssigkeitszufuhr.

Bewegung und Mobilisation als zentrale pflegerische Maßnahme

Bewegung und Mobilisation gehören zu den wichtigsten pflegerischen Maßnahmen zur Thromboseprophylaxe. Planen Sie 4 Einheiten pro Tag mit jeweils 5 bis 10 Wiederholungen, zum Beispiel Fußkreisen, Fußspitzen anziehen und strecken oder Pedaltreten im Bett [1]. Orientieren Sie sich dabei an der zuvor eingeschätzten Mobilität und wählen Sie die passende Bewegungsstufe.

Bringen Sie das Bett auf Arbeitshöhe, lockern Sie die Kleidung und passen Sie die Raumtemperatur an [2]. Prüfen Sie außerdem Schuhwerk und Gehwege auf Stolperfallen [1]. Übungen gegen Widerstand sind nicht vorgesehen. Bei Schmerzen brechen Sie die Maßnahme sofort ab [1].

Praktische Beispiele nach Mobilitätsstufe

Maßgeblich ist die tatsächliche Mobilität. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich Bewegungsförderung in den Pflegealltag einbauen lässt:

Mobilitätsstufe Primäre Maßnahme Alltagsintegration
Selbstständig Aktives Gehtraining, selbstständige Übungen Weg zum Speisesaal zu Fuß statt mit dem Rollstuhl; an Fußkreisen beim Lesen erinnern
Unterstützungsbedürftig Aktiv-assistierte Übungen, begleitetes Gehen Fußkreisen im Sitzen auf der Bettkante während der Morgenpflege; den Weg zur Toilette als kurzes Gehtraining nutzen
Stark eingeschränkt Passive Bewegung, gezielte Lagerung Passive Fußkreise 5-mal je Richtung, 2-mal täglich; Beine leicht erhöht lagern, Hüftknick vermeiden [1][2]

Bei bettlägerigen Bewohnerinnen und Bewohnern können Sie venöse Ausstreichungen Richtung Herz einsetzen, sofern kein Thromboseverdacht und keine Herzinsuffizienz vorliegen [2]. Mobilisieren Sie jemanden in den Stuhl, hilft ein Fußhocker. So liegen die Beine leicht erhöht, und ein Knick in der Hüfte wird vermieden [1].

Kurze Beobachtungscheckliste nach der Mobilisation

Halten Sie nach jeder Mobilisationsmaßnahme fest, was angeboten wurde, was möglich war und ob Auffälligkeiten aufgetreten sind. Diese Beobachtung bildet die Grundlage für die Anpassung des Pflegeplans.

Beobachtungspunkt Was zu prüfen ist
Art der Bewegung Was wurde angeboten, zum Beispiel Gehen oder passive Übungen?
Durchführung Was konnte die Bewohnerin oder der Bewohner tatsächlich ausführen?
Unterstützungsbedarf Wie viel körperliche oder verbale Hilfe war erforderlich?
Symptome Neue Schmerzen, Kurzatmigkeit oder ungewöhnliche Erschöpfung?
Haut und Gefäße Neue Rötungen, Schwellungen oder auffällige oberflächliche Venenzeichnung? [1]
Plananpassung Muss die Häufigkeit oder Art der Maßnahme im Pflegeplan geändert werden?

Reicht Mobilisation allein nicht aus, prüfen Sie im nächsten Schritt Kompression und Flüssigkeitszufuhr.

Wann Kompression sinnvoll ist und worauf Pflegefachkräfte achten müssen

Reicht Mobilisation nicht aus, kann Kompression zusätzlich sinnvoll sein. Voraussetzung ist immer eine klare Indikation, eine ärztliche Anordnung und ein Vorgehen, das zum Risiko der Bewohnerin oder des Bewohners passt. Entscheidend sind dann die richtige Anlage und eine verlässliche Kontrolle.

Kompression ist angezeigt bei Immobilität, Varikosis oder nach abdominalen Eingriffen. Nicht angewendet werden darf sie bei pAVK, dekompensierter Herzinsuffizienz, ausgeprägtem Ödem, Polyneuropathie, Hautinfektion am betroffenen Bein oder Gangrän [2]. Wenn die Lage nicht eindeutig ist, klären Sie sie vor der Anwendung mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.

Vor dem Anlegen lagern Sie die Beine für etwa 20 Minuten hoch, damit sie abschwellen [2]. Umfang und Länge messen Sie am besten morgens, wenn die Beine am wenigsten geschwollen sind [2]. Wenn möglich, nutzen Sie ein Anziehhilfsmittel. Das schont die Haut und erleichtert die Versorgung [2]. Cremes oder Lotionen tragen Sie nicht direkt vor dem Anlegen auf. Sie können das Material beeinträchtigen und den Sitz verschlechtern [1].

Nach dem Anlegen kontrollieren Sie regelmäßig Zehenfarbe und Hauttemperatur [2]. Fragen Sie die Bewohnerin oder den Bewohner gezielt nach Kribbeln, Taubheitsgefühl oder Schmerzen. Ein zu enger Strumpf kann abschnüren. Ein zu lockerer Strumpf bringt keinen prophylaktischen Nutzen [2]. Bei Diuretika messen Sie vor jedem Wechsel erneut [2].

Vergleich: Bewegungsübungen, MTS und Kompressionsverbände

Für die Pflegepraxis hilft der direkte Vergleich der drei Maßnahmen [1] [2].

Merkmal Bewegungsübungen Medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe (MTS) Kompressionsverbände
Zweck Muskel-Venen-Pumpe aktivieren Oberflächliche Venen komprimieren, Blutfluss in tiefen Venen fördern Höherer Kompressionsdruck bei spezieller Indikation
Voraussetzung Aktive Mitarbeit oder passive Unterstützung möglich Ärztliche Anordnung; Größenmessung am Morgen Ärztliche Anordnung; spezielle Anlegetechnik nötig
Hauptkontrolle Schmerzen, Erschöpfung, Hautauffälligkeiten Zehenfarbe und Hauttemperatur; Sitz ohne Falten; Hautintegrität Druckstellen; distale Durchblutung; Verrutschen des Verbandes
Abbruchkriterium Plötzlicher Schmerz, Wadenschmerz oder Thromboseverdacht: sofort Arzt informieren, keine Massage Kribbeln, Taubheit, Hautrötung oder Nekrose: Strumpf abnehmen, Arzt informieren Blaue oder weiße Zehen, starke Schmerzen: Verband entfernen, Arzt informieren

Kompressionsverbände sind eine eigene, ärztlich angeordnete Maßnahme bei spezieller Indikation.

Weiterführend: Kompressionsverband in der Pflegepraxis

Zur Kompressionsbandage in der Pflegepraxis finden Sie den verlinkten Beitrag. Im nächsten Schritt geht es um die Flüssigkeitszufuhr als weitere pflegerische Maßnahme.

Flüssigkeitszufuhr unterstützen und sauber dokumentieren

Richten Sie die Trinkmenge immer nach den individuellen Vorgaben aus. Bei Herzinsuffizienz oder Nierenfunktionsstörungen gelten ärztlich festgelegte Grenzen. Stimmen Sie die Zielmenge deshalb mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ab und führen Sie bei Bedarf ein Trinkprotokoll [1][2]. Ein typisches Beispiel aus dem Alltag ist eine ärztlich festgelegte Höchstmenge von 1.500 ml pro Tag.

Wichtig ist: Das Trinkangebot muss im Alltag planbar sein, von der Bewohnerin oder dem Bewohner angenommen werden können und sich sauber dokumentieren lassen.

Bei Bewohnerinnen und Bewohnern mit kognitiver Beeinträchtigung oder vermindertem Durstgefühl hilft ein klares Vorgehen. Bieten Sie zum Beispiel alle 2 Stunden 200 ml eines bevorzugten Getränks an. Stellen Sie Getränke gut erreichbar bereit und nutzen Sie nach Möglichkeit Getränke, die gerne getrunken werden [1].

Lehnt die Bewohnerin oder der Bewohner das Trinken ab, halten Sie das Angebot, den genannten Grund und Ihre pflegerische Reaktion fest. Dazu gehört zum Beispiel, eine Alternative anzubieten oder kurz auf den Zusammenhang mit der Thromboseprophylaxe hinzuweisen [1][2].

Formulierungshilfen für Pflegeplanung und Pflegebericht

Individuelle Prophylaxemaßnahmen müssen in der Pflegeplanung beschrieben und im Maßnahmenplan hinterlegt sein. Aktuelle Beobachtungen und Veränderungen gehören in den Pflegebericht [1]. Die folgenden Formulierungen orientieren sich an typischen Angaben aus Pflegeplanung und Pflegebericht [1][2].

Dokumentationselement Unzureichende Formulierung Praxistaugliche Formulierung
Risiko / Einschränkung „Bewohnerin trinkt wenig." „Erhöhtes Thromboserisiko bei Flüssigkeitsmangel und eingeschränkter Mobilität."
Geplante Maßnahme „Trinken anbieten." „Alle 2 Stunden 200 ml eines bevorzugten Getränks anbieten; Trinkprotokoll führen; Tagesziel nach ärztlicher Vorgabe."
Unterstützungsbedarf „Hilfe beim Trinken." „Getränk anreichen; verbale Erinnerung alle 2 Stunden."
Reaktion / Ablehnung „Bewohnerin hat abgelehnt." „Angebot von 200 ml Wasser um 14:00 Uhr abgelehnt; kein Durst. Tee als Alternative angeboten, ebenfalls abgelehnt. Hautturgor unauffällig."
Verlauf / Neubewertung „Weiter beobachten." „Tagesziel nicht erreicht; Arzt informiert."

Damit das im Heim einheitlich läuft, brauchen Pflege, PDL und QM klare Standards für Angebot, Kontrolle und Dokumentation.

Was PDL und QM einrichtungsweit standardisieren sollten

Damit Abläufe in der Einrichtung einheitlich sind, brauchen Sie klare Festlegungen zu Zuständigkeiten, Vorgehen und Kontrolle. Pflegefachkräfte übernehmen die Risikoeinschätzung und geben Veränderungen weiter. Mitarbeitende in der direkten Pflege setzen die geplanten Maßnahmen im Alltag um. PDL und QM halten diese Aufgabenteilung verbindlich fest.

Die Risikoeinschätzung erfolgt beim Einzug und nach jeder wesentlichen Zustandsveränderung, zum Beispiel nach einer Operation oder einer akuten Erkrankung [1]. QM prüft, ob die Einschätzung nach einheitlichen Kriterien erfolgt und in Qualitätszirkeln an die Abläufe vor Ort angepasst wird.

Auf dieser Basis werden die Maßnahmen in die tägliche Pflege übernommen. PDL und QM legen verbindlich fest, dass Mobilisation, Bewegungsübungen und Trinkangebote in der Pflegeplanung stehen und täglich dokumentiert werden.

Für die Kompressionsversorgung braucht die Einrichtung zusätzliche feste Prüfschritte:

  • Umfang und Länge werden morgens gemessen, wenn die Beine möglichst wenig geschwollen sind [2].
  • QM prüft stichprobenartig, ob die Versorgung korrekt angeordnet und angelegt ist und ob die Haut darunter unauffällig bleibt.
  • Bei Wadenschmerz, Schwellung, Überwärmung oder auffälliger oberflächlicher Venenzeichnung ist umgehend ärztliche Rücksprache nötig [1].
  • Das gilt auch bei Kontraindikationen wie massiven Ödemen, dekompensierter Herzinsuffizienz oder pAVK [1].

QM prüft in Pflegevisiten, ob Risiko, Maßnahme und Durchführung im Zusammenhang dokumentiert sind.

FAQs

Wann reicht Mobilisation allein aus?

Die Mobilisation ist ein Teil der pflegerischen Thromboseprophylaxe, reicht aber nicht in jedem Fall aus. Zur Basis gehören Frühmobilisation, regelmäßige Bewegungsübungen und eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr.

Ob zusätzlich Kompression oder eine medikamentöse Prophylaxe nötig ist, richtet sich nach der individuellen Risikoeinschätzung. Medikamentöse Maßnahmen werden ärztlich angeordnet.

Was ist bei Kompression zuerst zu prüfen?

Prüfen Sie zuerst Passform und Hautzustand. Achten Sie dabei auf Rötungen, Schmerzen, Schwellungen oder andere Hautveränderungen.

Die Kompression erfolgt ergänzend und nur nach ärztlicher Anordnung. Entscheidend sind die korrekte Anlage und die Kontrolle im Verlauf. Treten Beschwerden oder auffällige Symptome auf, halten Sie bitte ärztliche Rücksprache.

Wie dokumentiere ich Trinkangebote korrekt?

Dokumentieren Sie Trinkangebote zur Thromboseprophylaxe kurz und nachvollziehbar. Halten Sie fest, dass Flüssigkeit angeboten wurde und in welchen Abständen oder wie regelmäßig das geschah.

Zur pflegerischen Thromboseprophylaxe gehören vor allem:

  • Bewegung
  • Kompression
  • Flüssigkeit

Eine medikamentöse Prophylaxe erfolgt nur nach ärztlicher Anordnung.

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