Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege

Leitfaden zur Erfassung, Zielvereinbarung, Maßnahmenplanung und Wirksamkeitsprüfung von Schmerzen in der stationären Langzeitpflege.
Der Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege gibt Ihnen einen Rahmen, um Schmerzen einzuschätzen, Maßnahmen abzustimmen und ihre Wirkung zu prüfen. In der stationären Langzeitpflege zählt dabei nicht allein die Schmerzstärke, sondern auch, was Bewohnerinnen und Bewohner im Alltag wieder tun können.
Ich fasse für Sie zusammen, worauf es bei der Umsetzung ankommt: auf persönliche Schmerzziele, geeignete Einschätzungsverfahren und eine nachvollziehbare Verlaufskontrolle – auch bei eingeschränkter Kommunikation. Die Aktualisierung von 2020 führt die zuvor getrennten Standards für akute und chronische Schmerzen zusammen.
Schmerzmanagement in der Pflege: der Prozess im Überblick
Was der DNQP-Expertenstandard verlangt
Der DNQP-Expertenstandard verlangt für die stationäre Langzeitpflege ein Schmerzmanagement, das Sie individuell planen, durchführen und überprüfen. Er ist ein fachliches Qualitätsinstrument, kein Gesetz und kein Pflegeplan. Mit dem Auditinstrument prüfen Sie, ob Ihre Einrichtung die Anforderungen umsetzt.[1][2]
In der Praxis bedeutet das: Sie erkennen Schmerzen, vereinbaren Ziele, setzen Maßnahmen um und prüfen deren Wirkung. Dazu gehören ein Schmerzscreening zur ersten Erfassung und eine vertiefte Schmerzeinschätzung, die Planung, Information und Beratung, die Koordination und Umsetzung sowie die Wirksamkeitsprüfung.[1]
Akute, chronische und erwartbare Schmerzen
Welche Schritte Vorrang haben, richtet sich nach der Schmerzsituation.[1]
| Schmerzsituation | Kennzeichen | Pflegeschwerpunkt und erneute Einschätzung |
|---|---|---|
| Akute Schmerzen | Neu aufgetreten oder zeitlich begrenzt, häufig mit Warnfunktion | Zeitnah einschätzen, Maßnahmen einleiten und deren Wirkung prüfen. |
| Chronische Schmerzen | Anhaltend oder wiederkehrend; beeinträchtigen Alltag und Lebensqualität | Funktion, Teilhabe und Selbstmanagement berücksichtigen. Regelmäßig und bei Veränderungen erneut einschätzen. |
| Erwartbare Schmerzen | Bei bestimmten Maßnahmen oder Bewegungen absehbar | Entlastende Maßnahmen vorab planen. Verordnete Medikation zeitlich abstimmen und Schmerzen während beziehungsweise nach der Aktivität prüfen. |
Pflegerische Verantwortung und individuelle Schmerzziele
Pflegefachkräfte verantworten die pflegerische Einschätzung, Planung, Beratung, Koordination und Evaluation, also die Überprüfung der Ergebnisse. Die medizinische Diagnose und Verordnung gehören zum ärztlichen Aufgabenbereich. Sie bringen Ihre Beobachtungen und Einschätzungsergebnisse in die Abstimmung ein, setzen verordnete Maßnahmen um und prüfen deren Wirkung.[1]
Schmerzziele richten sich danach, was der Bewohnerin oder dem Bewohner im Alltag wichtig ist. Vereinbaren Sie die Ziele möglichst gemeinsam und berücksichtigen Sie Vorlieben sowie funktionelle Möglichkeiten. Fragen Sie nach wichtigen Alltagstätigkeiten, besonders belastenden Einschränkungen und Maßnahmen, die bisher geholfen haben. Halten Sie fest, woran Sie die Zielerreichung erkennen und wann Sie diese überprüfen.[1]
sbb-itb-929f354
Schmerzen bei Pflegeheimbewohnern einschätzen
Erfassen Sie Schmerzen bei der Aufnahme oder beim ersten pflegerischen Kontakt. Bei aktuellen, früheren oder vermuteten Schmerzen halten Sie Schmerzort, Stärke, Qualität, Verlauf und Auslöser fest. Erfassen Sie auch die Auswirkungen auf Schlaf, Mobilität und Teilhabe. Die passende Methode richtet sich nach der Kommunikationsfähigkeit der Bewohnerin oder des Bewohners. [1]
Wiederholen Sie die Einschätzung nach schmerzlindernden Maßnahmen und bei Veränderungen des Gesundheitszustands. Auch verändertes Schlafverhalten, weniger Bewegung oder sozialer Rückzug geben Anlass dazu. Ein festes Intervall gibt es nicht: Prüfen Sie die Wirkung passend zur Maßnahme, zur Situation und zum Ziel. [1]
Geeignete Selbstauskunftsskalen auswählen und dokumentieren
Wenn eine Selbstauskunft möglich ist, wählen Sie ein standardisiertes Verfahren, das die Bewohnerin oder der Bewohner sicher versteht und anwenden kann. [1]
| Verständigung und Verständnis | Verfahren | Anwendung |
|---|---|---|
| Zahlen und Abstufungen werden verstanden | Numerische Ratingskala (NRS) | Schmerzstärke von 0 bis 10 erfassen. |
| Sprachliche Abstufungen werden verstanden | Verbale Ratingskala | Die gewählte Wortstufe dokumentieren. |
| Verständigung gelingt mit Unterstützung | Unterstützte Selbstauskunft | Kurze Fragen und visuelle Hilfen nutzen. |
Dokumentieren Sie Verfahren, Zeitpunkt, Situation und Ergebnis. [1]
Schmerzen bei Menschen mit Demenz einschätzen
Versuchen Sie zunächst eine unterstützte Selbstauskunft. Ist diese nicht verlässlich möglich, nutzen Sie BESD (Beurteilung von Schmerzen bei Demenz) zur Beobachtung. Erfassen Sie Atmung, Lautäußerungen, Mimik, Körpersprache und die Reaktion auf Trost. Halten Sie das Ergebnis, die Situation und konkrete Verhaltenszeichen fest. [1]
Ein BESD-Wert ersetzt keine Selbstauskunft und ist keine Diagnose. [1]
Vergleichen Sie Ihre Beobachtungen mit dem üblichen Verhalten der Bewohnerin oder des Bewohners. Beziehen Sie vertraute Pflegepersonen und Angehörige ein. Werten Sie unklare oder neue Auffälligkeiten nicht vorschnell als Schmerz. [1]
Individuelle Schmerzversorgung planen und umsetzen
Planen Sie die individuelle Schmerzversorgung auf Grundlage der Schmerzeinschätzung. Berücksichtigen Sie dabei die persönlichen Ziele, die kognitiven Fähigkeiten, körperliche Einschränkungen und Begleiterkrankungen der Bewohnerinnen und Bewohner. Führen Sie ärztlich verordnete und nichtmedikamentöse Maßnahmen in einem Plan zusammen. Legen Sie fest, wer welche Maßnahmen übernimmt und wann die Wirkung geprüft wird. [1]
Verordnete Medikamente: Wirkung und Nebenwirkungen
Verabreichen Sie Schmerzmedikamente nur auf Grundlage einer eindeutigen ärztlichen Verordnung. Klären Sie unklare oder unvollständige Anordnungen vor der Gabe mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt. Das gilt auch für Bedarfsmedikation.
Ändern Sie Medikamente oder Dosierungen nicht eigenständig. Prüfen Sie, ob die vereinbarten Schmerzziele erreicht werden und ob Nebenwirkungen auftreten. Stimmen Sie das weitere Vorgehen bei Bedarf ärztlich ab. [1]
Nichtmedikamentöse Maßnahmen und Beratung
Vereinbaren Sie geeignete Maßnahmen wie entlastende Positionierung, angepasste Mobilisation, Entspannung oder Wärme. Planen Sie diese vor der Körperpflege, Mobilisation oder einem Verbandwechsel ein.
Erklären Sie in kurzen, verständlichen Sätzen, was Sie tun, welches Ziel die Maßnahme hat und wann Sie ihre Wirkung prüfen. Beziehen Sie Angehörige ein, wenn diese die Umsetzung oder Beobachtung im Alltag unterstützen. Prüfen Sie im Gespräch, ob die Maßnahmen verstanden wurden. [1]
Schmerzversorgung evaluieren und dokumentieren
Nach der Planung und Umsetzung prüfen Sie die Wirkung: Werden die vereinbarten Schmerzziele im Alltag erreicht?
Ein sinkender Schmerzwert allein reicht dafür nicht aus. Beurteilen Sie auch Funktion, Befinden, Teilhabe und Nebenwirkungen. Halten Sie fest, wie die Bewohnerin oder der Bewohner die Wirkung einschätzt. Diese Prüfung gehört zum Pflegeprozess des DNQP-Expertenstandards Schmerzmanagement. [1]
Dokumentieren Sie jeden Prozessschritt kurz und eindeutig. Aus dem Verlauf muss hervorgehen, wann die nächste Einschätzung erfolgt.
| Prozessschritt | Was dokumentiert wird | Zuständigkeit |
|---|---|---|
| Durchführung | Umgesetzte Maßnahmen, Zeitpunkt und erfolgte Beratung | Durchführende Pflegeperson |
| Evaluation | Erneute Einschätzung und Vergleich mit dem vereinbarten Ziel | Pflegefachkraft |
| Anpassung | Neue Befunde, ärztliche Rücksprache, Änderungen und nächste Kontrolle | Pflegefachkraft; ärztlicher Dienst bei Verordnungsänderungen |
Beispiele für klare Schmerzdokumentation
Trennen Sie Selbstauskunft, Beobachtung und Bewertung. Dafür eignen sich folgende Formulierungsanfänge:
„Die Bewohnerin berichtet …“
„Beim Aufstehen beobachtet …“
„Durchgeführt wurde …“
Ist keine Selbstauskunft möglich, beschreiben Sie Ihre Beobachtungen und die jeweilige Situation. Halten Sie bei der Wirkungskontrolle auch fest, welche Aktivitäten möglich sind und ob Nebenwirkungen auftreten. [1]
Wenn Schmerzziele nicht erreicht werden
Erheben Sie die Schmerzsituation erneut und prüfen Sie, ob die geplanten Maßnahmen umgesetzt wurden. Lassen Sie anhaltende Beschwerden oder Nebenwirkungen ärztlich abklären.
Passen Sie pflegerische Maßnahmen innerhalb Ihrer Zuständigkeit an. Änderungen der Medikation benötigen eine ärztliche Verordnung. Dokumentieren Sie Kontakt, Befund, Ergebnis, Maßnahmen, Zuständigkeit und den Termin der nächsten Evaluation. Geben Sie nicht erreichte Ziele und die nächsten Schritte in der Übergabe weiter. [1]
Den Expertenstandard durch PDL und QM umsetzen
Das Schmerzmanagement ist für den Einzelfall beschrieben. Pflegedienstleitung (PDL) und Qualitätsmanagement (QM) prüfen nun, ob die Umsetzung im Alltag verlässlich gelingt.
Die PDL schafft die organisatorischen Voraussetzungen. Das QM prüft die Abläufe anhand des Expertenstandards und des Auditinstruments des DNQP. Prüfen Sie dabei das Zusammenspiel von Screening, vertiefter Einschätzung, Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle – nicht nur einzelne Schmerzwerte.[1][2]
Legen Sie schriftlich fest, wer das Screening und die vertiefte Einschätzung veranlasst, wer die Instrumente anwendet und wer den ärztlichen Dienst informiert, wenn Maßnahmen nicht wirken.[1]
Checkliste für die interne Prüfung
Prüfen Sie, ob auf ein auffälliges Screening eine vertiefte Einschätzung, individuelle Ziele, passende Maßnahmen und eine dokumentierte Wirksamkeitskontrolle folgen. Beziehen Sie ausdrücklich Bewohnerinnen und Bewohner mit eingeschränkter Kommunikation ein.[1]
Beginnen Sie mit der Schmerzdokumentation von 1 Bewohner
Beginnen Sie den Praxischeck mit einem Fall. Verfolgen Sie den Schmerzverlauf vom Screening bis zur letzten dokumentierten Wirksamkeitskontrolle. Klären Sie Dokumentationslücken mit der zuständigen Pflegefachkraft.
Legen Sie anschließend eine konkrete Maßnahme fest: eine Fallbesprechung bei komplexem Verlauf, eine Schulung bei Wissenslücken oder eine Prozessänderung bei wiederkehrenden Dokumentationsproblemen.
Halten Sie für jede Verbesserung die Zuständigkeiten und Prüftermine fest. Prüfen Sie nach vier Wochen eine zweite Akte aus demselben Wohnbereich.
FAQs
Was tun, wenn ein Bewohner Schmerzmittel ablehnt?
Die individuellen Wünsche und die Schmerzakzeptanz der Bewohnerinnen und Bewohner bestimmen die Grenzen der Maßnahmen. Passen Sie das Schmerzmanagement daran an. Ziel ist, die Schmerzen auf ein für die jeweilige Person akzeptables Maß zu reduzieren.
Die beteiligten Berufsgruppen erstellen den Behandlungsplan gemeinsam und setzen ihn um. Der Expertenstandard sieht sowohl medikamentöse als auch nichtmedikamentöse Maßnahmen vor. Dokumentieren Sie die Maßnahmen und kontrollieren Sie regelmäßig den Verlauf.
Wie unterscheide ich Schmerzzeichen von Unruhe bei Demenz?
Nutzen Sie bei Bewohnerinnen und Bewohnern mit Demenz ein geeignetes Verfahren zur Schmerzeinschätzung, etwa BESD (Beurteilung von Schmerzen bei Demenz). Damit können Sie strukturiert einschätzen, ob Schmerzen eine mögliche Ursache für Unruhe sind.
Schätzen Sie Schmerzen regelmäßig und anlassbezogen ein. Dokumentieren Sie medikamentöse und nichtmedikamentöse Maßnahmen und prüfen Sie deren Wirksamkeit. Orientieren Sie sich nicht an pauschalen Grenzwerten, sondern an der individuellen Schmerzakzeptanz und Schmerztoleranz.
Wann erfordern Schmerzen sofort ärztliche Hilfe?
Die vorliegenden Angaben zum Expertenstandard enthalten keine konkreten Kriterien, wann bei Schmerzen sofort ärztliche Hilfe erforderlich ist.
Bei der pflegefachlichen Einschätzung unterscheiden Sie zwischen akuten und chronischen Schmerzen sowie zwischen stabilen und instabilen Schmerzsituationen. Pflegefachpersonen und die weiteren beteiligten Berufsgruppen erstellen den Behandlungsplan gemeinsam und setzen ihn um. Die Schmerzeinschätzung, die Maßnahmen und deren Wirksamkeit werden systematisch dokumentiert.