Expertenstandard Mundgesundheit in der Pflege

Anleitung zur Einschätzung, individuellen Planung, zahnärztlichen Abklärung und Dokumentation der Mundpflege in stationären Pflegeeinrichtungen.
Der DNQP-Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ beschreibt, wie Sie die Mundpflege in der stationären Langzeitpflege am individuellen Bedarf ausrichten: Mundgesundheit einschätzen, Unterstützung planen, Maßnahmen durchführen und deren Wirkung prüfen. Auffälligkeiten erfordern bei Bedarf eine zahnärztliche Abklärung – pflegerische Beobachtung ersetzt keine Diagnose.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Schritte im Pflegealltag verbinden und Zuständigkeiten sowie Rückmeldungen nachvollziehbar dokumentieren. Im Mittelpunkt stehen die Fähigkeiten und Wünsche der Bewohnerinnen und Bewohner.
Expertenstandard Mundgesundheit: Pflegeprozess im Überblick
Was der DNQP-Expertenstandard fordert
Der Standard verlangt eine Mundpflege, die sich an den Fähigkeiten, Wünschen und Routinen der Bewohnerinnen und Bewohner orientiert. Fördern Sie deren Selbstständigkeit und passen Sie Hilfsmittel und Unterstützung an den jeweiligen Bedarf an. Maßgeblich sind die Kriterien des DNQP-Expertenstandards. Die Einschätzung des Mundzustands bildet den Ausgangspunkt für alle weiteren Maßnahmen.[1]
Mundhygiene bezeichnet die Reinigung von Zähnen und Prothesen. Mundgesundheit umfasst Funktionen wie Kauen, Essen, Sprechen und Lächeln. Pflegerische Mundpflege unterstützt diese Funktionen durch Anleitung, Reinigung sowie die Pflege von Mundschleimhaut und Lippen. Die Begriffe helfen dabei, pflegerische Aufgaben von der zahnärztlichen Diagnostik abzugrenzen.[1]
Pflegerische Aufgaben und fachliche Grenzen
Pflegefachkräfte schätzen den Unterstützungsbedarf ein, erkennen Auffälligkeiten und dokumentieren diese sachlich. Bei Bedarf veranlassen sie eine zahnärztliche Abklärung. Diagnose und Therapie liegen bei Zahnärztinnen und Zahnärzten. Diese Aufgabenteilung bildet die Grundlage für eine nachvollziehbare Dokumentation.[1]
Die Einrichtung setzt die Qualitätskriterien des Standards in Verfahrensregeln um. Darin legt sie Zuständigkeiten, Anlässe für Einschätzungen, Dokumentationsabläufe und die Organisation zahnärztlicher Kontakte fest. Welche Maßnahmen im Einzelfall geeignet sind, bleibt eine pflegefachliche Entscheidung. Validierte, also auf ihre Eignung geprüfte Instrumente wie das OHAT können die individuelle Einschätzung strukturieren.[1][2]
Mit den DNQP-Auditmaterialien prüfen Sie, ob die erforderlichen Kompetenzen und Materialien vorhanden sind. Sie prüfen außerdem, ob individuelle Pflegeplanung, Unterstützung, Beratung und Wirksamkeitsprüfung umgesetzt werden. Im Mittelpunkt steht dabei eine nachvollziehbare Versorgung, die dem Bedarf der Bewohnerinnen und Bewohner entspricht.[1][2]
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Mundgesundheit und Unterstützungsbedarf einschätzen
Die Einschätzung im Pflegealltag bestimmt, wie viel Unterstützung bei der Mundpflege nötig ist und was abgeklärt werden muss. Prüfen Sie, ob die Bewohnerin oder der Bewohner die Zahnbürste führen, alle Zahnflächen erreichen und die Prothese herausnehmen und reinigen kann. Dokumentieren Sie, ob Motivation, Anleitung, teilweise Hilfe oder eine vollständige Übernahme erforderlich ist. Berücksichtigen Sie dabei auch aufwendigen Zahnersatz, etwa implantatgetragenen oder kombinierten Zahnersatz. [1]
Erfragen Sie gewohnte Pflegezeiten, bevorzugte Hilfsmittel und Beschwerden beim Kauen oder Sprechen. Beziehen Sie vorhandene zahnärztliche Empfehlungen und den individuellen Mundgesundheitsplan ein. Prüfen Sie bei Mundtrockenheit, ob Medikamente dazu beitragen könnten, und geben Sie Auffälligkeiten zur ärztlichen Prüfung weiter. Die folgende Übersicht unterstützt Sie bei der täglichen Beobachtung. [1]
Tabelle für pflegerische Beobachtungen
Erfassen Sie sichtbare Befunde und Beschwerden.
| Bereich | Beobachtbare Auffälligkeiten | Pflegerische Reaktion und Abklärungsbedarf |
|---|---|---|
| Lippen | Trockene Stellen, Risse, Schwellungen | Lippenpflege anpassen; anhaltende Veränderungen abklären lassen. |
| Zunge, Zahnfleisch und Schleimhaut | Beläge, Rötungen, Blutungen, weiße Flecken oder offene Stellen | Lage und Aussehen beschreiben; bei Verletzungen oder Entzündungszeichen eine zahnärztliche beziehungsweise ärztliche Abklärung veranlassen. |
| Natürliche Zähne und Mundsauberkeit | Speisereste, Zahnbeläge, lockere oder beschädigte Zähne | Reinigung nach Bedarf unterstützen; lockere oder beschädigte Zähne zahnärztlich beurteilen lassen. |
| Zahnersatz | Beläge, Bruchstellen, lockerer Sitz oder Druckstellen | Reinigungsbedarf prüfen; Passform und Schäden zahnärztlich abklären lassen. |
| Speichel und Mundtrockenheit | Trockene, klebrige Schleimhaut; erschwertes Sprechen | Mundbefeuchtung nach Bedarf planen; anhaltende Trockenheit und mögliche Medikamenteneinflüsse abklären lassen. |
| Schmerz und Funktion | Schmerzangaben, Grimassieren bei der Pflege, neue Kauprobleme oder Nahrungsverweigerung | Beschwerden und Anlass dokumentieren; eine zeitnahe zahnärztliche beziehungsweise ärztliche Einschätzung organisieren. |
Prüfen Sie den Unterstützungsbedarf erneut, wenn sich der Zustand verändert. Anlass können nachlassende Handbeweglichkeit, zunehmende kognitive Einschränkungen, Abwehrverhalten bei der Mundpflege oder Mundtrockenheit nach einer Medikamentenumstellung sein. Dokumentieren Sie neue Auffälligkeiten im Mund-, Kiefer- oder Gesichtsbereich und schätzen Sie die Situation sofort neu ein. Veranlassen Sie die erforderliche zahnärztliche oder ärztliche Abklärung und passen Sie den Umfang der Unterstützung bei Bedarf an. [1]
Individuelle Mundpflege planen und durchführen
Leiten Sie aus der Einschätzung den individuellen Mundpflegeplan ab. Halten Sie Ziele, Unterstützungsumfang, Pflegezeiten, Materialien und Zuständigkeiten fest. Die Mundpflege soll Zahnerkrankungen, Schleimhautentzündungen und Prothesenproblemen vorbeugen und die Funktion erhalten. Vereinbaren Sie mit der Bewohnerin oder dem Bewohner, welche Handgriffe sie oder er selbst übernimmt und wobei Mitarbeitende helfen. Beziehen Sie zahnärztliche Empfehlungen ein. [1]
Erklären Sie vor Beginn die einzelnen Schritte und stimmen Sie die Unterstützung ab. Wahren Sie die Privatsphäre und reichen Sie zunächst die Zahnbürste. Achten Sie auf eine aufrechte, gut abgestützte Position. Für Händehygiene und persönliche Schutzausrüstung gilt der Hygieneplan Ihrer Einrichtung. Stimmen Sie Technik und Hilfsmittel auf die Fähigkeiten und den Mundzustand ab. [1][2]
Prothesenpflege und Hilfsmittel
Bei Zahnersatz sind zusätzliche Festlegungen nötig. Kann die Bewohnerin oder der Bewohner herausnehmbaren Zahnersatz nicht selbst herausnehmen, übernehmen Sie dies zur Reinigung. Verwenden Sie geeignete Reinigungsmittel. Reinigen Sie auch Mundhöhle und Zunge und befeuchten Sie bei Bedarf die Schleimhaut. [1][2]
Legen Sie im Pflegeplan fest, wie herausnehmbarer und komplexer Zahnersatz gereinigt, aufbewahrt und wieder eingesetzt wird. Prüfen Sie beim Wiedereinsetzen den Sitz und die Verträglichkeit und achten Sie auf Druckstellen. Die Reinigung gehört zu den pflegerischen Aufgaben. Anpassungen am Zahnersatz und medizinische Behandlungen sind zahnärztliche Aufgaben. [1][2]
Bei Demenz, Angst und Ablehnung reagieren
Berücksichtigen Sie Demenz, Angst und Ablehnung im individuellen Pflegeplan. Nähern Sie sich im Sichtfeld und sprechen Sie auf Augenhöhe. Nutzen Sie kurze, höfliche Sätze und sorgen Sie für eine ruhige Umgebung. Vertraute Abläufe geben Orientierung. Bieten Sie der Bewohnerin oder dem Bewohner an, einzelne Handgriffe selbst auszuführen. Vertraute Gespräche oder Singen können helfen, wenn die Person dies mag. Vermeiden Sie Kosenamen. [1]
Unterbrechen Sie die Mundpflege bei Abwehr. Prüfen Sie, ob Anzeichen für Angst, Unwohlsein oder Schmerzen vorliegen, ohne daraus eine Diagnose abzuleiten. Holen Sie bei anhaltenden Problemen zahnärztliche Unterstützung. Schmerzzeichen oder auffällige Schleimhautveränderungen müssen zahnärztlich beziehungsweise ärztlich abgeklärt werden. [1]
Dokumentieren Sie Abwehr, Schmerzen und Schleimhautveränderungen sofort in der Pflegedokumentation. Berücksichtigen Sie diese Beobachtungen bei der nächsten Anpassung des Pflegeplans. [1]
Zahnärztliche Abklärung und Nachsorge organisieren
Stellen Sie bei der Mundpflege neue oder akute Auffälligkeiten fest, leiten Sie sofort eine zahnärztliche Abklärung ein. Dokumentieren Sie Ort, Art und Ausmaß des Befunds konkret. [1]
Unterscheiden Sie akute Beschwerden von planbarer Vorsorge. Bei neuen oder zunehmenden Beschwerden warten Sie nicht auf den nächsten Routinebesuch. Lassen Sie die Zahnarztpraxis die Dringlichkeit einschätzen und legen Sie fest, wer Kontakt aufnimmt. Ein pflegerisches Instrument ersetzt keine zahnärztliche Untersuchung. [1]
Von der Beobachtung bis zur Nachsorge nachverfolgen
Informieren Sie die zuständige Pflegefachkraft. Übermitteln Sie der Zahnarztpraxis den Befund, die Beschwerden und den Unterstützungsbedarf der Bewohnerin oder des Bewohners. Bei eingeschränkter Mobilität fragen Sie nach einem Besuch in der Einrichtung. [1]
Kooperationsverträge nach § 119b SGB V unterstützen die Zusammenarbeit. Unabhängig davon haben pflegebedürftige Versicherte nach § 22a SGB V Anspruch auf zusätzliche zahnärztliche Prävention mit einem individuellen Mundgesundheitsplan. [1][2]
Übernehmen Sie nach der Rückmeldung aus der Praxis die pflegerelevanten Empfehlungen in den Mundpflegeplan. Dokumentieren Sie die Empfehlungen, Maßnahmen und Kontrolltermine. Legen Sie fest, wer die Termine organisiert und die Umsetzung prüft. Verfolgen Sie nach, ob die Termine stattfinden, die Maßnahmen umgesetzt werden und wie sich die Beschwerden entwickeln. Bleibt die Abklärung aus oder verschlechtert sich der Zustand, nehmen Sie erneut Kontakt mit der Praxis auf. [1][2]
Mundpflege dokumentieren und den Maßnahmenplan überprüfen
Halten Sie den Verlauf nach der Einschätzung, der Mundpflege und der zahnärztlichen Abklärung klar fest. Dokumentieren Sie Wünsche, Selbstpflegefähigkeiten, Unterstützungsbedarf und Pflegeziele so, dass die geplanten Maßnahmen daraus nachvollziehbar sind. Prüfen Sie bei der Verlaufskontrolle, ob die Unterstützung ausreicht und die Ziele erreicht werden. [1]
Konkret dokumentieren statt pauschaler Einträge
Beschreiben Sie, welche Hilfe Sie geleistet haben und welche Veränderungen Sie beobachten. Pauschale Einträge reichen dafür nicht aus. Trennen Sie eigene Beobachtungen von pflegerischen Maßnahmen, fachlichen Empfehlungen und zahnärztlichen Diagnosen. Wird Mundpflege abgelehnt, halten Sie das konkrete Verhalten, das alternative Angebot und dessen Ergebnis fest. [1][2]
Musterformulierung:
„Zähne nach Anleitung selbst geputzt; Reinigung der Prothese übernommen. Bewohnerin tolerierte die Unterstützung. Gerötete Stelle an der Schleimhaut unter der Unterkieferprothese beobachtet. Zuständige Pflegefachkraft informiert; zahnärztliche Abklärung veranlasst.“
Verwenden Sie diese Angaben nur, wenn sie tatsächlich zutreffen. [1]
Kurze Checkliste für die Dokumentation
Prüfen Sie:
- Sind individuelle Bedürfnisse, Fähigkeiten, geplante Hilfe und Pflegeziele erkennbar?
- Sind Befunde und abgelehnte Mundpflege konkret beschrieben?
- Sind bei einer Abklärung Zuständigkeit und Rückmeldung nachvollziehbar?
- Ist festgelegt, wann und anhand welcher Beobachtungen die Maßnahmen geprüft werden?
- Wurde der Maßnahmenplan bei Änderungen des Zustands angepasst? [1][2]
Nutzen Sie das vorhandene Dokumentationssystem. Im Strukturmodell beschreibt die Strukturierte Informationssammlung (SIS) die Ausgangssituation. Der Maßnahmenplan hält die vereinbarte Unterstützung fest. Im Berichtsblatt dokumentieren Sie Abweichungen, etwa neue Schmerzen, Blutungen, Schleimhautveränderungen oder abgelehnte Mundpflege.
Übertragen Sie dauerhafte Änderungen in den Maßnahmenplan. Achten Sie darauf, dass SIS, Maßnahmenplan und Verlauf eindeutig miteinander verknüpft sind. [1][2]
Den Expertenstandard im Pflegeheim umsetzen
Damit Einschätzung, Planung und Durchführung im Alltag verlässlich ineinandergreifen, braucht der Standard feste Abläufe auf Einrichtungsebene. Legen Sie in einer Verfahrensregelung fest, wer die Mundgesundheit einschätzt, bei der täglichen Mundpflege unterstützt und zahnärztliche Kontakte koordiniert. Eine benannte Ansprechperson bündelt diese Abläufe. [1][2]
Schulen Sie Mitarbeitende praktisch in der Reinigung von Zähnen, Implantaten und komplexem Zahnersatz. Stellen Sie dafür die benötigten Hilfsmittel bereit, etwa Interdentalbürsten, Zungenreiniger und Mittel gegen Mundtrockenheit. Regeln Sie auch, wer bei Schmerzen oder Verdacht auf Candidiasis (Pilzinfektion), Mukositis (Schleimhautentzündung) oder anhaltende Gingivitis (Zahnfleischentzündung) informiert wird und die zahnärztliche Abklärung veranlasst. [1][2]
Verankern Sie die Einschätzung der Mundgesundheit im Aufnahmeprozess. Geben Sie neue Auffälligkeiten und offene Aufgaben in der Übergabe weiter und legen Sie einen festen Prüftermin fest. [1][2] Mit einer internen Prüfung stellen Sie fest, ob die vereinbarten Abläufe eingehalten werden.
Mit DNQP-Audits Versorgungslücken erkennen
Die DNQP-Auditinstrumente helfen Ihnen zu prüfen, ob die vereinbarten Abläufe im Alltag umgesetzt werden. Beginnen Sie mit einer Bewohnerakte: Sind die Abläufe festgelegt? Entsprechen Einschätzung, Maßnahmenplan und Mundpflege diesen Vorgaben? Wird die zahnärztliche Abklärung einschließlich Rückmeldung nachverfolgt? Dokumentieren Sie bei Lücken die zuständige Person, die Korrekturmaßnahme und den Prüftermin. [3]
Primärquellen und weiterführende Informationen
Informationen und Auditmaterialien finden Sie beim DNQP. [3] Die Rechtsgrundlage für zahnärztliche Kooperationsverträge finden Sie in § 119b SGB V.
FAQs
Wie oft muss ich die Mundgesundheit einschätzen?
Der Text legt kein festes Intervall für die Einschätzung der Mundgesundheit fest. Wie häufig sie erfolgen soll, lässt sich daraus nicht ableiten.
Der DNQP-Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ unterstützt eine systematische Einschätzung. Als Instrument nennt der Text das Oral Health Assessment Tool (OHAT). Damit können Sie Mundschleimhaut, Zähne und Zahnersatz beurteilen.
Wie gehe ich bei dauerhafter Ablehnung der Mundpflege vor?
Wenn Bewohnerinnen und Bewohner die Mundpflege dauerhaft ablehnen, richten Sie die Unterstützung nach ihrem individuellen Bedarf aus. Schätzen Sie die Mundgesundheit regelmäßig ein und planen Sie passende Maßnahmen. Beziehen Sie Angehörige und bei Bedarf eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt ein.
Dokumentieren Sie Ihre Einschätzung und die geplanten Maßnahmen. Halten Sie sich dabei an die Verfahrensregelungen Ihrer Einrichtung. Diese legen fest, wann die Mundgesundheit eingeschätzt und wann zahnärztliche Unterstützung hinzugezogen wird.
Wie erkenne ich Mundschmerzen bei Menschen mit Demenz?
Eine regelmäßige Einschätzung der Mundgesundheit hilft Ihnen, mögliche Ursachen für Mundschmerzen bei Bewohnerinnen und Bewohnern mit Demenz zu erkennen. Dafür können Sie das Oral Health Assessment Tool (OHAT) nutzen. Dieses Instrument erfasst unter anderem den Zustand der Mundschleimhaut, der Zähne und der Prothesen sowie den Speichelfluss.
Bei bestehenden Problemen, etwa Zahnfleisch- oder Schleimhautentzündungen, sollten Sie eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt hinzuziehen, damit frühzeitig eine Behandlung eingeleitet werden kann.